Die BRD ist ein schöner Staat, in dem jeder seine Meinung kund tun darf, so lange sie niemanden interessiert. Die BRD ist aber auch ein schöner Staat, in dem jede Information, die viele Menschen brennend interessiert, ganz einfach kriminalisiert und unterdrückt wird. Und dem Menschen, der diese Info zugänglich gemacht oder auch nur kommentiert hat, droht allerlei Ungemach — bis hin zum persönlichen Ruin.
Zum Beispiel interessieren sich nicht nur in der BRD viele Menschen — natürlich vor allem solche Menschen, die lieber das Internet als die agenturzentral gleichgeschalteten Medien der Milliardäre nutzen — brennend dafür, nach welchen Kriterien wohl die kommenden Internet-Sperren durchgesetzt werden. Dass das ständige Schwafeln von der „Kinderpornografie“ nichts mit der Wirklichkeit der BRD-Internetzensur zu tun haben wird, sondern nur wegen des damit verbundenen Empörungspotenziales im Munde geführt wird, ist zumindest den meisten denkenden Internet-Nutzern völlig klar. Denn wäre es anders, denn würde der Gesetzgeber wohl zuerst dafür sorgen, dass der Besitz von und der Handel mit kinderpornografischem Material ein etwas härteres Strafmaß als eine Sachbeschädigung bekommt, und man dächte auch nicht über umfassende und wirkungslose Zensurmaßnahmen nach, sondern über zielführende Ermittlungen, mit denen die Verbrecher dingfest gemacht werden können.
Wer sich für die Praxis der Internet-Zensur brennend interessierte — und das waren, wie schon gesagt, doch so einige Menschen in der BRD — konnte immerhin einmal einen Blick darauf werfen, wie diese Praxis im Nachbarstaat Dänemark aussieht, denn die dortige Zensurliste ist bekannt geworden, ebenso wie die Zensurliste in Australien. Dabei wurde schnell klar, wie vorgeschoben das Geschwafel von der Kinderpornografie ist. Deshalb wurden diese Informationen auch sofort kriminalisiert — schließlich enthalten sie Links auf kinderpornografische Seiten.
Die BRD ist ein schöner Staat, der dafür sorgt, dass Willkür und die erwünschte Ordnung einer kleinen, herrschenden Kaste aufrecht erhalten werden. Zu diesem Zweck bestellt die BRD so genannte Richter, die mal ein bisschen Recht brechen sprechen müssen. Wichtigste Vorraussetzung für das Richteramt scheint dabei ein Haufen Scheiße dort zu sein, wo in der gewöhnlichen Anatomie ein Gehirn erwartet würde. Deshalb entstehen solche Urteile in der BRD:
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe war die Durchsuchung bei einem Blog-Betreiber rechtmäßig, der einen mittelbaren Link auf die dänische Sperrliste mit Kinderpornographie gesetzt hatte.
Ein mittelbarer Link ist kein direkter Link. Es ist ein Link auf eine Website, die Links auf weitere Websites enthält. wwWut ist zum Beispiel eine Website, ein so genanntes „Blog“, wo immer wieder Texte wie der hier vorliegende angehängt werden. Natürlich enthalten die Texte auch Links auf andere Websites, denn das ist eine Selbstverständlichkeit im Internet. Und natürlich sammeln sich die ganzen Texte im Laufe der Zeit an, und ich weiß heute nicht mehr so genau, was ich vor drei Jahren geschrieben und verlinkt habe. (Im Groben weiß ich es natürlich noch.) Wenn eine dieser Seiten jetzt einen Link auf frisch kriminalisierte Inhalte enthalten sollte — und niemand kann das immer überprüfen — denn könnten mich die Ermittler der BRD ins Visier nehmen und…
[…] Dieser hatte von seiner Seite einen Link auf einen anderen Blog gesetzt, der wiederum auf Wikileaks verlinkt hatte, wo die Sperrliste abrufbar war.
Das Landgericht Karlsruhe hatte nun über eine Beschwerde gegen diese Hausdurchsuchung zu entscheiden. Mit Beschluss vom 26. März beurteilten die Richter diesen als rechtmäßig und wiesen die Beschwerde zurück. Gegen den Beschuldigten ergebe sich der Verdacht zumindest der Teilnahme an einem strafbaren Zugänglichmachen und dem Besitz von kinderpornographischen Schriften nach § 184b des Strafgesetzbuches (StGB).
…könnte nur deshalb zum Ziel polizeilicher Ermittlungen werden. Zum Beispiel, weil das den Verdacht einer Straftat begründet. Und da können die guten Ermittler…
Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe durch das Setzen des Links ein Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen gegeben, der eine Beschlagnahmung der Computeranlage des Beschuldigten rechtfertige. Ein solcher Besitzerwerb sei bereits „mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben“.
…mal so richtig durchsuchen und beschlagnahmen. Angesichts der besonderen Dehnbarkeit des hier gegebenen „Tatbestandes“ wird das gewiss auch dazu führen, dass Computer am Arbeitsplatz willkürlich von der Kriminalpolizei durchsucht werden können, was einen Menschen durchaus einmal in den wirtschaftlichen Ruin treiben kann, wenn dies etwa während seiner zweijährigen Probezeit geschieht und er deshalb ohne Angabe eines weiteren Grundes gekündigt wird.
Der Willkür sind alle Türen geöffnet.
Das Mittelbar geht nämlich noch weiter. Wenn eine der verlinkten Sites wiederum auf eine andere Site linkt, die dann später einmal einen kriminalisierten Link enthält, rechtfertigt das auch den Anfangsverdacht. Angesichts der Tatsache, dass mittelbar und über mehrere Stufen so ziemlich jede Internetsite mit einem großen Teil des gesamten Netzes verbunden ist, bedeutet diese „Argumentation“: Jeder Betreiber einer Website in der BRD kann die Bedingungen für einen Anfangsverdacht erfüllen, der dazu führt, dass bei Ermittlungen erheblich in die Privatsphäre eingegriffen werden darf. Ausgenommen sind natürlich Websites ohne jeden Link auf andere Websites. Oder mal in der Sprache der Richter wiedergegeben:
Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.
Nein, das ist kein verfrühter Aprilscherz, das ist gerade gesprochenes und gültiges Recht in der BRD. Die Gewaltorgane dieses schönen Staates werden davon gewiss gut Gebrauch machen können. Wer in Deutschland noch bloggen will, sollte allerdings besser darüber nachdenken, dies so anonym wie möglich zu tun — und sich nicht darüber wundern, wenn sein Blog irgendwann in der BRD, EU oder Neuen Weltordnung nicht mehr erreichbar ist. Dann heißt es nur noch: Tschüss Internet.
Siehe auch beim Demagogen. Und beim Mitternachtshacking. Und an hunderten weiterer Stellen.