Kurz verlinkt sei hier die Gesetzesinitiative zur Einführung des „Grundrechts auf Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlich-sozialen Leben“ in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die den Artikel 1 des Grundgesetzes der BRD (die unantastbare Würde des Menschen) um folgende Präzisierung im Grundgesetze ergänzt sehen möchte:
ARTIKEL 1a GG
(1) Die Würde des Menschen ist untrennbar verbunden mit dem Recht auf Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlich-sozialen Leben. Kein Staatsbürger darf durch persönliche oder allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse individuell von dieser Teilhabe ausgeschlossen werden.
(2) Die Gewährleistung dieser Teilhabe regeln Artikel 14 Abs.2, Artikel 15, Artikel 20a, Artikel 25 GG, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, sowie ein Bundesgesetz.
Angesichts der Tatsache, dass unter den Bedingungen der zunehmenden Verarmung von immer mehr Menschen in der BRD zwar durchaus eine politische Bereitschaft besteht, ein Zehntel des Bundeshaushaltes irgendwelchen Pleitiers hinterherzuwerfen, die sich mit fragwürdiger Teilhabe am Casinokapitalismus an den Rand des Ruins gezockt haben, dass aber nicht einmal die politische Idee aufkommt, dass die eingängig im Grundgesetze postulierte „Menschenwürde“ irgendeine konkrete, als Recht einklagbare Bedeutung für die Menschen in Deutschland erhalten sollte, scheint eine solche Initiative von größter Wichtigkeit.
In Deutschland leben derzeit ca. 10 Mio. Menschen in Armut und noch viel mehr ohne eine Aussicht, dass ihre Zukunft ihren sozialen Überlebensbedürfnissen Rechnung trägt. Mehrwert schaffende Arbeit verkommt zum Gelegenheitsjob, zur physischen Erhaltung der kaum benötigten Arbeitskraft. Widerstand gegen die Missachtung des Artikel 1 GG – „die menschliche Würde ist unantastbar“ – wird mit dem Entzug physischer und sozialer Grundlagen sanktioniert. Politik wird zum Erfüllungsgehilfen privater Einzelinteressen. Der Wert von Politik wird nicht an Menschenleben gemessen, sondern an deren Verschleiß zugunsten „wirtschaftlicher Sachzwänge“. Es ist Zeit. Es besteht sozialer Sachzwang.
Diese Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, bis zur Bundestagswahl 2009 die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten in der BRD zu sammeln, das sind immerhin drei Millionen Unterschriften.
Sollte sich die nächste Bundesregierung aufgrund einer Willensäußerung von ca. 5% der Wahlberechtigten von einer Dringlichkeit der Einführung eines Standards für Menschenwürde nicht überzeugen lassen, wollen wir diese Gesetzesinitiative nutzen, um die Bevölkerung über das Offensichtliche hinaus, für die Nutzung und Umsetzung des außerparlamentarischen Volkswillens zu sensibilisieren. Da 3 Mio. Unterzeichner im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zwar wenig erscheinen, diese aber im Verhältnis zu der Gesamtanzahl von Parteimitgliedern von nicht einmal 2 Mio. Menschen in Deutschland eine größere Menge von Wählern darstellen, ist es aus Sicht der Initiatoren möglich, mit dieser Initiative – unabhängig von der parlamentarischen Anerkennung der Forderung – bis zur Bundestagswahl 2013 eine neue, der Demokratie verpflichtete Wählergemeinschaft zu initiieren. In diesem Sinne soll diese Gesetzesinitiative der Schaffung einer, über den Kampagnenzeitraum von einem Jahr hinausgehenden, demokratischen Bewegung dienen.
Ein derartiges Ziel erfordert natürlich, dass viele Menschen diese Initiative unterschreiben. Dies wird ab dem 3. Oktober möglich sein, und bis zum projektierten Termin der kommenden Bundestagswahl müssen täglich im Durchschnitt ungefähr 8000 Menschen unterschreiben. Damit dies gelingt, ist es erforderlich, diese Initiative bekannt zu machen. Die praktisch über die Ströme der Agenturen gleich geschalteten Medien werden die gesamte Initiative schlicht ignorieren, bis sie nicht aus sich selbst heraus einen beachtlichen Grad an Bekanntheit errungen hat — dann erst werden breiter rezipierte Medien auf diesen Zug aufspringen.
Informationsmaterial zum freien Download gibt es auf der Website der Initiative.
Ach ja, unterschrieben werden muss auch noch…
[via Fefe]