Achtung! Jobcenter-Telefonlisten!

Was passiert in der BRD eigentlich einem Menschen, der sich hinsetzt und Telefonlisten mit den Durchwahlnummern von „Jobcenter“-Mitarbeitern veröffentlicht? Na, so etwas wie das hier:

So gab es eine Reihe von Anfeindungen, Beleidigungen, Drohanrufen, aber auch unmittelbare Gewaltandrohungen, dass man mir beispielsweise „persönlich mit einigen Kumpels“ auch erläutert könne, dass ich die Listen aus dem Netz zu nehmen habe. [sic! Offene Gewaltandrohungen für die Veröffentlichung einer Dienstnummer!] Ebenfalls wurden mir angedroht, Strafantrag gegen mich zu stellen, möglichst kostenintensive Unterlassungsverfügungen zu initiieren und mich persönlich für etwaige Folgen von Übergriffen auf Jobcenter-Mitarbeiter verantwortlich zu machen

Die Telefonlisten sind inzwischen nach heftigem Fuchteln mit der Jurakeule aus dem Web entfernt worden — schließlich kann im Internet der BRD jeder noch so harmlose Auftritt leicht zur existenziellen Bedrohung werden. Aber erfreulicherweise sind sie weiterhin im Web-Archiv verfügbar.

Ich bitte um massenhafte Weitergabe dieses Links an alle Betroffenen — aber aus naheliegenden Gründen besser nicht auf einem Webserver, der im Rechtsraum der BRD herumsteht.

Herr Christian Lindner (FDP)!

Herr Christian Lindner (FDP)!

Sie möchten also die Wirtschaftswoche dazu zwingen, einen Artikel zu löschen, weil es ihnen missfällt, dass in diesem Artikel ihr Name im Zusammenhang mit auffälligen Bearbeitungen „ihres“ Lemmas in der Wikipedia erwähnt wird? Und sie lassen jetzt sogar in übler, rechtsmissbräuchlicher Einschüchterungsmanier eines waschechten Juratrolls ihre Anwaltskanzlei böse, einschüchternde Briefe ohne jegliche Rechtsgrundlage an Websitebetreiber schreiben, die einen Link auf einen längst gelöschten Artikel in ihrer Website haben, damit auch diese Spuren aus dem Internet verschwinden?

Das ist eine hervorragende Idee, Herr Christian Lindner! Ich garantiere ihnen einen überwältigenden Erfolg, denn so schaffen sie eine Aufmerksamkeit für diesen Artikel, die sie durch eine ganz normale Gegendarstellung niemals erlangt hätten. Von solchen P’litikern wie ihnen, Herr Lindner, die so energisch gegen das Vergessen vorgehen, braucht dieses Land noch viel mehr, damit das mit der „politischen Unwillensbildung“ mal etwas besser funktioniert.

Und zurzeit werden viele Menschen sehr froh darüber sein, dass es ein Internet-Archiv gibt, in dem dieser Artikel selbstverständlich auch archiviert wurde, so dass sie sich selbst ein Bild von der Sache machen können und sehen können, was sie auf so prollige, rechtsmissbräuchliche und menschlich einfach nur noch ekelerregende Weise zensieren lassen wollten aus dem Internet verschwinden lassen wollten.

Ich verspreche ihnen, Herr Christian Lindner, dass dieser Link die Runde machen wird. Vielleicht wird er sogar wesentlich häufiger gelesen als der Originalartikel. Das ist doch ein Erfolg auf der ganzen Linie!

Mein Glückwunsch! Sie verstehen eben etwas von dem, was sie tun.

Mit feindlichem Gruß
Der Wutblogger

PS: Dass mit dem „liberale Partei“, die so was mit Rechtsstaat und Bürgerrechten und so hat, das haben sie sich ja offenbar schon abgeschminkt, Herr Christian Lindner. Gut so, denn so kann auch keiner mehr auf dieses Lügengeschwätz reinfallen.

Das Diskussionspapier der CDU/CSU-Fraktion zum Urheberrecht

Der zitierte Text befindet sich hier. Mancher Schwarze Peter sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung, aber mir als parteienverdrossenen Internetnutzer ohne „realp’litische Ambitionen“ wird angesichts dieser konzentrierten Schwafelsäure nur schwarz vor Augen.

1. Rechtsvereinfachung

Die Bürger als Urheber und Nutzer von Werken erwarten vom Gesetzgeber ein gerechtes und verständliches Urheberrecht.

Die Menschen in Deutschland als Nutzer des Internet erwarten nach allen Erfahrungen der letzten drei Jahrzehnte vom P’litiker gar nichts mehr…

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass im Rahmen einer Reform des Urheberrechts die bestehenden Schranken an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung notwendig, welche die berechtigten Interessen der Urheber, Verwerter und Verbraucher ausgewogen berücksichtigt.

…egal, welchem Wahlverein er angehört. Auf dem Hintergrund beachtlicher Wahlerfolge der so genannten „Piratenpartei“ hat die C-Fraktion bemerkt, dass ihr Konkurrenz erwachsen ist. Deshalb hält sie plötzlich das Urheberrecht für so wichtig, dass dazu ein unverbindliches „Diskussionspapier“ unter großem Tamtam in die Öffentlichkeit gegeben wird.

Das kontinentaleuropäische Schrankenmodell hat gegenüber dem US-amerikanischen Modell des “fair use” den Vorteil der Rechtssicherheit. Durch die gesetzlich normierten Schranken kann jeder Nutzer im Urheberrechtsgesetz nachlesen, was er darf oder nicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, auf europäischer Ebene die Vor- und Nachteile beider Ansätze zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik zu gelangen. Das Urheberrecht muss offen sein für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen.

Das Modell eines gesetzlich garantierten, siebzig Jahre über den Tod hinaus nachwirkenden Monopolrechtes namens „deutsches Urheberrecht“ hat gegenüber dem US-amerikanischen Modell des „fair use“ den Vorteil nachhaltiger Geschäfts- und Zensurmöglichkeiten. (Es ist möglich, die Erstellung von Kopien von Werken mithilfe des Urheberrechts zu unterbinden. Dies geschieht etwa mit „Mein Kampf“ von Adolf Hitler — so dass erstaunlich wenig Menschen wissen, was für eine gequirlte Scheiße Hitler eigentlich an Rudolf Heß diktiert hat. Interessanterweise gibt es selbstverständlich eine Übersetzung in die hebräische Sprache für wissenschaftliches Arbeiten in Israel, denn dort kann der Freistaat Bayern ja nicht das von ihm verwaltete Urheberrecht geltend machen. Wenn das der Führer wüsste!) Geschäft und Zensur sind den C-Parteien heilig und werden nicht angetastet. Damit das nicht so wirkt, wird Bezug auf einen Gesetzestext genommen, den kaum ein Mensch ohne juristische Zusatzausbildung verstehen kann und der zum genauerem Verständnis auch noch die Lektüre einer dreistelligen Anzahl von Grundsatzurteilen bedarf. Diesen Verweis empfindet die führende Partei in der Bananenrepublik Abmahnistan als einen ausreichenden Ersatz für „Rechtssicherheit“ für das gemeine, in den staatlichen Schulen übrigens nicht im geringsten juristisch gebildete, viel zu volksame Stimmviech. Ansonsten wird jetzt erstmal diskutiert. Ganz offen. Vor allem im Arsche.

2. Rechtssicherheit bei Mashups und Remixes

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt die kreativen Möglichkeiten zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet wie z.B. Mashups und Remixes ausdrücklich an. Kreative Leistungen tragen zur Erweiterung des Kulturschatzes bei. Deswegen lässt das deutsche Urheberrecht, anders als das angelsächsische Recht, schon heute Collagen bzw. Mashups zu.

Die C-Fraktion erkennt die Möglichkeiten beim Remixen an. Immerhin, diese Möglichkeiten sehen sie.

Weil dadurch in das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Verwertungsrecht des Urhebers eingegriffen wird, muss verantwortungsvoll zwischen den Rechten des Urhebers und den Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, transformative Werknutzungen im Urheberrecht zu verankern. Sofern es sich um ein neues Werk handelt und der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen des neuen Werkes „verblasst“, darf das Original frei bearbeitet werden. Eine stumpfe Kopie ist dagegen keine schützenswerte Leistung.

Ansonsten möchten die gleichen Betreiber der real existierenden Bananenrepublik Abmahnistan, die eben noch von den Vorzügen der „Rechtssicherheit“ blahfaselten, eine möglichst große Rechtsunsicherheit zum Gesetz machen. Die Gerichtsverhandlungen, in denen darüber verhandelt wird, wann genau der „Eindruck des Originales“ gegenüber einer Bearbeitung „verblasst“, werden für außenstehende Beobachter realsatirisch lustig und für normale Menschen existenzbedrohend teuer. Vor allem in Hamburg. Die Pflicht zur Aufklärung der Menschen über unverständliche Regeln und kommende Grundsatzurteile…

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft – insbesondere die Hostprovider – in der Pflicht, eine wirkungs-vollere [sic!] Aufklärung der Nutzer zu betreiben. Der Internetnutzer muss anhand von konkreten Beispielen besser beurteilen können, ob die transformative Werknutzung zulässig ist oder es sich um eine nicht schützenswerte Kopie handelt.

…soll an die Hosting-Provider übertragen werden, die sich bestimmt allesamt über solche Verpflichtungen freuen. In einer zweiten Stufe wird den Hosting-Providern auch die Pflicht zur Zensur übertragen.

3. Digitale Privatkopie

Im Sinne des Ausgleichs zwischen den Interessen denkt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Reichweite der digitalen Privatkopie nach. Zwar gestattet das geltende Recht schon heute digitale Privatkopien, allerdings darf das Original nicht kopiergeschützt sein.

Das Ergebnis dieses Nachdenkens behält die erstmal C-Fraktion für sich, weil es vermutlich nicht so hübsch in Nebelblah des nichts erklärenden Erklärungstones formulierbar ist. Aber dennoch hat sie es kurz versucht, und das spottet jeder Beschreibung:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist auch Anwalt der Verbraucher. Im Zeitalter der Digitalisierung müssen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Sicherungskopien für Zweitgeräte oder Privatkopien im Familienkreis zu erstellen. Andererseits ist der Kopierschutz das legitime Recht jedes Anbieters und kann auch Voraussetzung für neue Geschäftsmodelle sein.

Entscheidend ist eine vollständige Information des Verbrauchers über die Möglichkeiten und Grenzen des Kopierens vor dem Erwerb des Originals. Er kann dann selbst entscheiden, ob er ein kopiergeschütztes Produkt überhaupt erwerben will.

Weiterhin wird das Geschäft mit ab Werk kaputten digitalen Gütern ermöglicht. Kaputt sind digitale Güter, bei denen eine wichtige und natürliche technische Eigenschaft digitaler Güter — nämlich ihre beliebige und verlustfreie Kopierbarkeit — mit allerlei technikverhinderdem und entrechtendem und zuweilen sogar offen kriminellem Hokuspokus unterbunden wird. Der Verkauf von ab Werk kaputten digitalen Gütern wird weiterhin legalisiert, nur dass fortan ein weiterer, für viele Menschen eher unverständlich formulierter Hinweis darauf angebracht werden soll, dass es sich um kaputte Güter handelt — dieser kann gemäß den Ideen der C-Fraktion in einer unverfänglichen Weise formuliert werden, etwa so: „Kopiergeschützt nach den Maßgaben von §x UrhG“.

4. Portabilität

Neue Bezahlmodelle und Lizenzierungsplattformen ermöglichen sowohl den „Kauf“ als auch die „Leihe“ urheberrechtlich geschützter Werke. So kann der Konsument heute wählen, ob er beispielsweise einen Film oder ein Musikstück dauerhaft herunterladen oder als Stream einmalig ansehen oder hören möchte. Oft können heruntergeladene Inhalte aber nur auf bestimmten Geräten mit einer bestimmten Software konsumiert werden. Der Nutzer möchte seine „gekauften“ Filme und Musikstücke aber auch auf anderen Wegen nutzen können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für die Vertragsfreiheit im Urheberrecht ein und ist sich bewusst, dass Inhalte oft unter (implizierten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden. In diesem Fall müssen aber auch die Interessen des Verbrauchers an einer langfristigen Nutzung seiner Einkäufe berücksichtigt werden. Deswegen soll die Portabilität gekaufter Inhalte gefördert werden.

Die C-Fraktion tritt dafür ein, dass weiterhin digitale Güter in einer ab Werk kaputten Form angeboten werden dürfen, die die Nutzung einschränkt. Die Interessen des Verbrauchers müssen „berücksichtigt“ werden, sie führen nicht zu einem Recht. Bestenfalls kommt es zu einer wie auch immer gearteten „Förderung“. In welcher Form? Subventionen? Ein Schulterklopfer vom Großen Vorsitzenden? Darüber schweigt das geduldige Papier.

5. Keine Kulturflatrate

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab. Sowohl die Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ würden unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen und zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben. Dies ist mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar.

Die C-Fraktion lehnt es ab, dass das Quasimonopol der GEMA abgeschafft wird. Es soll auch in Zukunft nur eine…

Unabhängig von diesen verfassungsrechtlichen und darüber hinaus auch datenschutzrechtlichen Bedenken, ist eine solche pauschale Lösung eine Bevormundung für den Nutzer. Die Nutzer würden unabhängig von dem konkreten Konsumverhalten zu einer gesetzlich verordneten Zahlung verpflichtet.

…Bevorzugung zugunsten der Rechteverwertungsindustrie in der BRD geben, egal, was die Menschen konsumieren und was sie nicht konsumieren.

6. Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

Die Wissenschaft trägt maßgeblich zur Erweiterung unseres Wissens bei und ist dabei auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke angewiesen. Deswegen gibt es in den §§ 52a ff. UrhG besondere Schranken für den Bereich Wissenschaft und Forschung sowie Studium und Lehre.

Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sind viele dieser Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt. Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen. Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.

Das besondere Geschäftsmodell der Wissenschaftsverlage wird auch weiterhin ermöglicht: Aus mit Steuergeldern bezahlter Forschung fetten Profit schlürfen. Wer an anderer Stelle veröffentlichen will und kann…

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion unterstützt Open-Access-Veröffentlichungen, die den digitalen Zugriff auf die wissenschaftlichen Veröffentlichungen fördern. Da es Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt, halten wir eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt für angezeigt.

…darf sich von der C-Fraktion unterstützt fühlen. Das ist doch nett.

Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein. Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden. Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können. Für die Verwirklichung dieses Prinzips setzen wir uns auch auf europäischer Ebene ein.

Immerhin scheint in der Arbeitsgruppe ein Wissenschaftler dabeigewesen zu sein. Der hat wohl mal darauf hingewiesen, wie ihm in der BRD seine eigene Leistung enteignet und zum Geldquell für parasitäre Verleger transformiert wird. Damit das Geschäft dieser parasitären Verlage noch möglichst lange weitergeht, soll es auf europäischer Ebene geregelt werden. Das kann dauern.

7. Digitalisierung des kulturellen Erbes

Die Digitalisierung ermöglicht es, Wissen und Kulturgüter nicht nur digital zu sichern, sondern auch alle gewünschten Informationen – unter Wahrung des Urheberrechts – jedermann online zugänglich zu machen. Deswegen setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine rasche nationale Regelung zur Nutzung von verwaisten und vergriffenen Werken im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ein.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, wenn Werke, die ökonomisch nicht mehr verwertet werden oder verwertet werden können, aus kulturellem Interesse heraus der Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht werden. Die Nutzungsrechte für verwaiste Werke, deren Urheber trotz einer umfassenden Recherche nicht bekannt ist, sollen von der Verwertungsgesellschaft kostenfrei oder gegen eine geringe Vergütung rechtssicher eingeräumt werden.

Die gute Nachricht: Wenn es Werke gibt, mit denen niemand mehr ein Geschäft macht und bei denen der Urheber [sic! Nicht der Rechteinhaber, sondern der in vielen Fällen längst verstorbene Urheber.] nicht ermittelbar ist, dann soll es diese Werke für billig in digitaler Form geben dürfen. Das Geschäft mit diesem „billig“ werden die Freunde der C-Fraktion machen.

8. Urheberrecht statt Softwarepatenten

Computerprogramme werden richtigerweise durch das Urheberrecht geschützt. „Softwarepatente“ auf Quell-Codes laufen dem urheberrechtlichen Schutzzweck zuwider. Der urheberrechtliche Schutz ist flexibler und innovationsfördernder, weil dazu kein aufwendiges und teures Patentierungsverfahren notwendig ist. Die Anwendbarkeit des Urhebervertragsrechts stärkt außerdem die Programmierer (Urheber) gegenüber den Softwarefirmen (Verwertern).

Dass es auf Algorithmen (also letztlich: auf Rechenverfahren) auch Jahrzehnte nach dem Tod des Programmierers ein gesetzlich garantiertes Monopolrecht gibt, findet die C-Fraktion natürlich richtig — genau so, wie sie es richtig findet, dass Programmierer dieses Recht an Firmen abtreten müssen, wenn sie vom Programmieren leben wollen. Das ist viel besser…

Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, eine EU-einheitliche Patentierungspraxis für Software zu schaffen, ist 2002 gescheitert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin jede Ausweitung der Patentierungspraxis im Softwarebereich ab.

…als die 20 Jahre ab dem Tag der Anwendung aus dem Patentrecht.

Die Idee, dass ein Rechenverfahren überhaupt einen Schutz benötigt, ist zwar ein bisschen hirnverbrannt, aber sie schadet ja vor allem den Menschen und den Programmierern Freier Software, nicht aber den schmierenden Freunden der C-Fraktion aus der Industrie.

9. Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Das Urheberrecht dient in unserer Rechtsordnung als Wirtschaftsgrundlage der Kreativen und damit auch als Voraussetzung für kreative Leistungen. Auch die Presseverleger müssen im Internet ihre verlegerische Leistung mit einem Leistungsschutzrecht geltend machen können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Dieses Recht ist beschränkt auf die gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen. Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden. Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt.

Die C-Fraktion findet es fernerhin gut und richtig, dass ein Sonderschutzrecht für die Journaille geschaffen wird, weil diese kein anderes Geschäftsmodell für das Internetzeitalter gefunden hat. Dabei sollen insbesondere Aggegatoren, die den Websites der Journaille Besucher zuspielen, für diesen Dienst an der Journaille bezahlen. Auch, wenn in den Websites der Journaille Techniken benutzt werden, die man sonst vor allem aus dem Bereich der organisierten Internetkriminalität kennt, um derartigen Aggregatoren gegenüber einen falschen Eindruck von der Beschaffenheit der Inhalte zu vermitteln. Ansonsten sollen Dinge, die jetzt bereits „frei“ sind, „frei“ bleiben — bis auf die hier üblichen kleinen Ausnahmen, damits auch nicht zu frei wird. Aber darüber sollen ja die Hosting-Provider ihre Kunden aufklären. Oder — für jene Mehrheit der Menschen in der BRD, die keinen Vertrag mit einem Hosting-Provider hat — auch mal die Abmahnkanzleien.

10. Kollektive Rechtewahrnehmung

Die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USB-Sticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt jedoch fest, dass das Schiedsverfahren im Rahmen der Tarifverhandlungen gestrafft werden muss, um den Verhandlungsprozess zu beschleunigen. Damit würde die Gesamtsumme der Rückstellungen verringert und die Vergütungen könnten schneller an die Urheber ausgeschüttet werden. Eine gesetzliche Hinterlegungspflicht für zumindest einen Teil der Vergütungsansprüche könnte dazu beitragen, diese Ansprüche der Urheber vor (teils kalkulierten) Insolvenzen der Hersteller und Importeure zu schützen.

Die C-Fraktion findet es weiterhin gut und richtig, dass den Menschen in der BRD für jeden verdammten Datenträger, jedes Telefon, jede Festplatte und jeden Drucker eine an die Rechteverwerter gehende Sonderabgabe abgeknöpft wird, und zwar völlig ohne dass dadurch auch ein Recht entstünde. Um den erfreulich klaren Standpunkt zu dieser BRD-typischen „Sondersteuer Darbende Contentindustrie“ nicht zu klar in einem veröffentlichten Papier hervortreten zu lassen, wird besonders viel blahfaselt, damit sich viel Nebel im Kopfe des Lesers verbreitet und von der Wahrnehmung dieses Standpunktes abhält. Siehe zum Vergleich auch Punkt 5.

11. Rechtsdurchsetzung im Internet

Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass der Internetzugang inzwischen zur infrastrukturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört und daher auch nicht von Staats wegen gesperrt werden darf.

Aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflichten muss der Gesetzgeber aber gewährleisten, dass die Rechte der Kreativen angemessen durchgesetzt werden können. Sinnvoll erscheint für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine einheitliche Speicherfrist von IP-Verkehrsdaten durch Service Provider, wie sie von einem Teil der Telekommunikationsunternehmen schon heute praktiziert wird.

Mit der C-Fraktion wird es eine Nutzung von gesetzlich erzwungenermaßen gespeicherten Vorratsdaten durch den gewerbsmäßigen Rechtsmissbrauch des Abmahnwesens geben.

12. Umgang mit illegalen Streaming-Plattformen

Die Regeln nach dem Telemediengesetz auf Grundlage der europäischen E-Commerce-Richtlinie für Host Provider haben sich in Deutschland und Europa weitgehend bewährt. Die Verantwortlichkeit zur Löschung der urheberrechtsverletzenden Inhalte nach Inkenntnissetzung funktioniert in der Praxis. Dies hat auch die jüngste Rechtsprechung bestätigt.

Weltweit muss die Zusammenarbeit der Behörden intensiviert werden. Für Europa halten wir eine zentrale Einrichtung im Rahmen der Selbstregulierung für möglich, an die entsprechende Ersuchen für europäische Hoster gerichtet werden könnten.

Die C-Fraktion faselt zwar gern von „Rechtssicherheit“, findet aber in der Praxis eine „Selbstregulierung“ zum Entfernen unerwünschter Inhalte aus dem Internet viel besser. Denn diese ermöglicht ja Herrschenden und Besitzenden eine oft unauffällige Durchsetzung der von ihnen gewünschten Steuerung der Aufmerksamkeit im Internet, ohne dass von einer staatlichen Zensur die Rede sein könnte und darüber hinaus das eine oder andere halbseidene „Geschäftsmodell“. Daraus muss gleich eine „europäische Institution“ gemacht werden, damit man in Zukunft deren zuweilen willkürliches Vorgehen als externen Sachzwang darstellen kann, obwohl dieser „Sachzwang“ selbst ins Leben gerufen wurde und wieder beendet werden könnte.

13. Warnhinweise

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Diskussionen über verschiedene Warnhinweismodelle als Verbesserung des Verbraucherschutzes. Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt. Gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine generelle Deep-Paket-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs lehnen wir ab.

Die C-Fraktion findet die Idee von Warnhinweisen gut. Dass zur Zustellung derartiger Warnhinweise die Internetnutzung der Menschen weitgehend überwacht werden muss, stört die C-Fraktion nicht weiter, sondern wird als willkommener und für die Zukunft ausbaufähiger Nebeneffekt gesehen.

14. Abmahnungen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Verbraucher vor unberechtigten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen schützen. Den Abmahnkanzleien, die in großem Stil unberechtigte Abmahnungen verschicken, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Informationspflichten und besondere formelle Voraussetzungen für Abmahnungen tragen zu einer besseren Aufklärung der Verbraucher bei. Darlegungspflichten für die Zuverlässigkeit des Ermittlungsverfahrens können sicherstellen, dass die Daten der Rechtsverletzer seriös ermittelt wurden. Und eine schärfere standesrechtliche Aufsicht für Rechtsanwälte kann dazu beitragen, unseriöse Rechtsanwälte aus dem Verkehr zu ziehen. Eine Weiterentwicklung der Deckelungsregelungen in § 97a UrhG die eine Obergrenze für die Anwaltskosten bei Abmahnungen vorsieht, halten wir für richtig. Eine pauschale Streitwertbegrenzung lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab.

Die so abgehobene C-Fraktion, die stets in der dritten Person über sich selbst spricht, garantiert den Weiterbestand des gewerbsmäßigen Rechtsmittelmissbrauchs in der real existierenden Bananenrepublik Abmahnistan. Die sonst geforderte „Rechtssicherheit“ ist schließlich nur ein Wert für Herrschende und Besitzende. Ansonsten ist…

15. Aufklärung und Selbstregulierung

…“Selbstregulierung“ doch viel besser. Außer natürlich bei Google, wo die Verlage durch einfaches Hinterlegen einer Datei robots.txt dafür sorgen könnten, dass mit Teasern versehene Links auf ihre Websites nicht mehr zu Werbeeinnahmen für Google führen. Da soll es selbstverständlich ein besonderes Standesrecht, ein „Leistungsschutzrecht“, geben. Für eine Leistung, die zu gefühlten neunzig Prozent daraus besteht, von den Nachrichtenagenturen gelieferte NITF-Feeds halbautomatisch und ungeprüft auf die Websites der Journaille zu befördern, ganz egal, was für ein blinder Bullshit darinnen steht.

Um das Verständnis und die Akzeptanz für das Urheberrecht zu stärken, müssen die Internetnutzer noch besser über ihre Rechte und Pflichten im Internet aufgeklärt werden. Dazu sollen alle Akteure gleichermaßen beitragen.

Um die „Akzeptanz“ des Urheberrechts zu stärken, gibt es auch fortan die beliebte CDU/CSU-Kombination: Verbreitete Rechtsunsicherheit durch für die Mehrheit der Menschen unverständliche Regulierungen, Standesrechte für bestimmte gesellschaftliche Klassen, Netzüberwachung, ein für Nichtjuristen weitgehend unverständliches Recht und ein für normal im Internet agierende Menschen existenzbedrohendes Juratroll- und Abmahnwesen.

Die vielfältigen Angebote von öffentlichen Stellen, die es schon heute dazu gibt, sollen in einem zentralen Portal gebündelt und leichter zugänglich gemacht werden. Gleichermaßen werden wir notwendigen Ergänzungsbedarf prüfen.

Wer davon noch nicht so viel Angst bekommt, dass er nur mit Schere im Kopfe schreibt, soll durch offizielle „Aufklärung“ weitere Angst vermittelt bekommen. Rechte bekommen zum Ausgleich dafür andere. Damit sich auch jeder Mensch in der BRD so richtig in die Hose scheißt, wenn er nur daran denkt, einen eigenen Gedanken zu äußern oder ein einziges Bild aus einem lustigen Blog anderen Menschen zu zeigen…

Bei der Aufklärung müssen auch die Service-Provider stärker in die Pflicht genommen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die „regulierte Selbstregulierung“ stärken. Zur Stärkung der Providerverantwortung ist aber auch eine Fortentwicklung der entsprechenden Regelungen im Telemediengesetz erforderlich.

…werden demnächst so genannte „Aufklärungen“ jeder Telefonrechnung begefügt. Wenn die Zugangs-Provider das nicht mitmachen, macht die C-Fraktion daraus eben eine gesetzliche Pflicht.

Ach ja: GASMOP! PLONK!

Nachtrag

Siehe auch Netzpolitik, Fefe und Andis Blog. Weitere Links werde ich nicht mehr nachtragen, sonst komme ich heute zu nichts anderem mehr. 😉

Eine Schere im Kopf findet statt

[…] hat eine Anwaltskanzlei bei großen Buchhändlern wie Amazon oder Libri interveniert und Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Zahlreiche Buchhändler haben daraufhin das „Schwarzbuch WWF“ des Journalisten Wilfried Huismann aus ihrem Programm genommen, obwohl der WWF vor Gericht bislang keine einstweilige Verfügung gegen den Titel erreichen konnte […] Somit bleibt das Buch vorerst erlaubt und ist dennoch praktisch vom Markt verschwunden. Über den Verlag kann es noch bezogen werden

Dass ich den Artikel oben nicht direkt verlinkt habe, hat nichts damit zu tun, dass ich einen Link auf die Website der FAZ vermeiden wollte. Ich habe eine archivierte Version anlegen lassen und verlinkt, um einem möglichen Verschwinden dieses Artikels entgegenzutreten. Ich kenne schließlich meine BRD und archiviere deshalb gern und viel. Der Artikel auf der Website der FAZ soll auch gern einen direkten Link von mir bekommen…

„The Pirate Bay“ in den Niederlanden gesperrt

Ob Vodafone wohl vor zwölf Tagen nur mal kurz die Zensurtechnik ausprobiert hat, die demnächst in den Niederlanden erforderlich wird, um so eine Zensurseite anstelle der Torrent-Suchmaschine „The Pirate Bay“ anzuzeigen? Oder ob es die Vorbereitung für die Sperrung in der BRD war? Fragen über Fragen…

Blockiert Vodafone „The Pirate Bay“?

Bitte auch die Nachträge unten lesen! Sie sind sehr wichtig.

Nein, „The Pirate Bay“ ist nicht down. Es sieht vielmehr danach aus, als würde der Zugangsprovider Vodafone in der BRD zurzeit aktiv und vorsätzlich den allgemein bekannten und sehr beliebten Torrent-Tracker „The Pirate Bay“ zumindest für einige Anschlüsse blockieren.

Die folgenden Screenshots illustrieren die beobachtbaren Probleme. Zur Betrachtung der Screenshots in Originalgröße bitte auf die Vorschaubilder klicken. Ausführliche technische Erklärungen kann und will ich zu diesem Zeitpunkt nicht geben, es geht mir lediglich um eine schnelle Dokumentation der beobachteten Effekte, damit andere Betroffene eine Möglichkeit haben, diesen Vorgang zu beurteilen. Tiefer gehende technische Fragen beantwortet eine beliebige Web-Suchmaschine, und zwar sehr viel präziser und detaillierter, als es den meisten Menschen lieb sein dürfte…

Screenshot Eins — Normaler Aufruf von „The Pirate Bay“ mit einem Browser, keine Verwendung eines Proxy-Servers:

Screenshot ohne Proxy-Server

Bei einem direkten Aufruf ist keine Verbindung möglich. Der von mir verwendete Browser ist ein Opera. Das Problem lässt sich aber mit jedem Browser nachvollziehen. Ich habe dies unter anderem mit Firefox, Chromium, w3m und lynx getan.

Screenshot Zwei — Aufruf von „The Pirate Bay“, geroutet über Tor:

Screenshot mit Tor

Abgesehen von der üblichen Performance-Einbuße beim Verwenden von Tor gibt es keine beobachtbaren Probleme mit „The Pirate Bay“. Der Tracker ist voll funktionsfähig.

Screenshot Drei — Aufruf von „The Pirate Bay“ mithilfe eines in der BRD gehosteten Glype-Proxys, dessen Netzwerk nicht über Vodafone geroutet wird:

Screenshot mit Glype-Proxy

Auch hier tritt keinerlei Problem auf, der Netzwerkverkehr zum Glype-Proxy ist nicht beeinträchtigt, und wenn „The Pirate Bay“ nicht über das von Vodafone geroutete Netzwerk aufgerufen wird, ist der Torrenttracker im vollen Umfang verfügbar. Wer das Problem hat, dass „The Pirate Bay“ nicht mehr verfügbar ist, kann das leicht mit einer Liste von Glype-Proxies selbst ausprobieren.

Screenshot Vier — Überprüfung der Namensauflösung der Domain thepiratebay (punkt) se:

Screenshot dig thepiratebay punkt se

Es handelt sich nicht um eine „Vergiftung“ der Namensauflösung. Die Domain thepiratebay (punkt) se wird zur IP-Adresse 194.71.107.15 aufgelöst. Ich habe eine ssh-Verbindung mit einem Computer aufgebaut, der nicht über Vodafone mit dem Internet verbunden ist, und dort zum Vergleich den gleichen Test gemacht. Auch dort wurde die Domain zur gleichen IP-Adresse aufgelöst. Das Problem liegt also auf einer anderen Ebene, mutmaßlich im Routing.

Screenshot Fünf — Ein Ping auf 194.71.107.15:

Screenshot einer Konsole mit dem Ping

Da die Namensauflösung nicht beeinträchtigt wurde und ich mir den Domainnamen deutlich besser als die IP-Adresse merken kann, habe ich den Domainnamen angepingt. Hier wird auch noch einmal deutlich, dass die IP-Adresse korrekt zugeordnet wird und DNS somit unbeschädigt ist. Der Rechner mit der IP-Adresse 92.79.253.117 gibt die Fehlermeldung zurück, dass der Host 194.71.107.15 nicht erreichbar ist. Die IP-Adresse 92.79.253.117 gehört zu einem IP-Bereich, der von Vodafone verwaltet wird. Das Routing endet also im Vodafone-Netzwerk, wenn man eine Internet-Verbindung zum Server von „The Pirate Bay“ aufbaut. Das sieht nicht nach einem Defekt aus, sondern nach einer gezielten Unterdrückung des Netzwerkverkehrs durch Vodafone.

Screenshot Sechs — Zu schlechter Letzt der Traceroute:

Screenshot einer Konsole mit dem Traceroute

In diesem Screenshot habe ich die für meine Untersuchungen benutzte IP-Adresse unkenntlich gemacht, sie tauchte sowohl im „sprechenden“ Domainnamen als auch direkt auf. Hier wird der Weg der Datenpakete deutlich. Als erstes geht es vom angeschlossenen Rechner zum ADSL-Router, einer von Vodafone gelieferten EasyBox mit der lokalen IP-Adresse 192.168.2.1. Von dort geht es ins „richtige“ Internet, das hier gar nicht so richtig ist, da es (mindestens) im Falle „The Pirate Bay“ an der internen Vodafone-Adresse 92.79.253.117 endet.

Oder um es kurz zu sagen: Herzlichen Glückwunsch, lieber Kunde, sie haben eine Netzsperre, die sich gegen eine bestimmte Seite richtet, deren Funktionalität grob mit einer Suchmaschine vergleichbar ist. Diese Netzsperre wird ihnen präsentiert von Vodafone. Vielen Dank, dass sie sich für einen Internet-Zugang von Vodafone entschieden haben.

Dass mit der gleichen Vorgehensweise — deren technische Realisierung ja in brauchbarer Weise aufgebaut wurde — beliebige weitere Blockaden gegen andere Rechner im Internet durchgeführt werden können, versteht sich von selbst. Es ist zwar leicht, diese Blockaden durch Verwendung eines Proxy-Servers zu umgehen, aber der unbedarfte Benutzer kommt nur zu dem Eindruck, dass eine bestimmte Ressource im Internet (und keineswegs nur im Web) vollständig verschwunden ist, woraus sich ohne weitere Nachforschung der Schluss aufdrängt, dass ein bestimmter Dienst eingestellt wurde.

Ob das eine Empfehlung ist, die Dienstleistungen des Zugangsproviders Vodafone in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen, muss natürlich jeder selbst beurteilen.

Zu klärende Fragen

Ich kann im Moment nicht feststellen, ob dieses Problem nur bei bestimmten Anschlüssen auftritt, oder ob es sich um eine allgemein von Vodafone mit technokratischen Mitteln durchgesetzte Sperre handelt. Dies können nur andere Menschen mit einem von Vodafone zur Verfügung gestellten Zugang zum „Internet“ (in Anführungszeichen, weil gezielt Bereiche des Internet ausgeblendet wurden) beurteilen. Das einfachste Mittel, dies für den eigenen Anschluss herauszufinden ist es, einfach die Website von „The Pirate Bay“ einmal im Browser aufzurufen. Ich kann nur sagen, dass die hier dokumentierte Sperre (mindestens) einer IP-Adresse bei (mindestens) zwei über Vodafone zur Verfügung gestellten „Internetzugängen“ auftritt.

Nachtrag 17. Mai 2012, 16:17 Uhr

Die hier beschriebenen Experimente habe ich heute morgen zwischen 4:30 und 5:15 Uhr mit verschiedenen Linux-Rechnern gemacht. Diese liefen unter Ubuntu Precise, Debian GNU/Linux 6.0.5 und einer „Strokelinstallation“ mit 2.6er-Kernel auf einem Server, der ich keine Distribution mehr zuordnen möchte. Das Ergebnis zeigt sich weiter oben.

Das ist insofern interessant, als dass sich das Problem bei Vodafone inzwischen verändert hat: Zurzeit können Rechner unter Microsoft Windows nicht auf „The Pirate Bay“ zugreifen, Rechner mit anderen Betriebssystemen schon. Vodafone stellt sich — wie man im verlinkten Forumsthread sehen kann — auf den Standpunkt, es handele sich um ein Problem des Betriebssystemes und nicht um eine Zensurleistung Vodafones. Und tatsächlich ist es jetzt wieder möglich, „The Pirate Bay“ mit einem Vodafone-Zugang aufzufrufen, wenn man Linux verwendet.

Dieser Stellungnahme Vodafones widerspricht leider alles, was ich heute morgen vor meinen Augen hatte und an dieser Stelle mit Screenshots dokumentiert habe. Es hat sich bei dem, was ich heute morgen erlebt und hier dokumentiert habe, definitiv nicht um ein Betriebssystemproblem mit Microsoft Windows gehandelt, sondern darum, dass (mindestens) zu einem bestimmten Rechner im Internet von Seiten Vodafones nicht geroutet wurde, also um mutmaßlich aktive und vorsätzliche Zensur durch Vodafone. Die jetzt von Vodafone zur „Erklärung“ im Supportforum vorgebrachten Behauptungen, es handele sich um ein Betriebssystemproblem mit Microsoft Windows widersprechen den hier dargestellten Fakten, sind somit offene und kundenverachtende LÜGE. Das wirft in meinen Augen ein noch nachteilhafteres Bild auf Vodafone als Zugangsprovider als der beschriebene Vorgang selbst, der ganz offensichtlich ein Experiment mit Internetzensur-Technik war.

Nachtrag 17. Mai, 16:51 Uhr

Eine Zensur von „The Pirate Bay“ findet — wie nicht nur in den Kommentaren zu diesem Artikel zu lesen ist, sondern wie ich es auch an anderen Stellen gesehen habe — nicht nur durch Vodafone, sondern auch durch die Telekom und durch Unitymedia statt. Dies sind also bereits die Namen von drei Zugangsprovidern, die ihren Kunden keinen Zugang zum Internet liefern, sondern technischen Aufwand betreiben, um ihre Kunden in der Haltung einer technokratischen Supernanny von Teilen des Internet fernzuhalten. Oder anders gesagt: Die sind die Namen von drei Zugangsprovidern, die ihre zahlenden Kunden verachten, für unmündige, dumme Kinder halten und die folglich keine erwachsenen Kunden wollen. Diesem durch Tätig- und Tätlichkeit geäußerten Wunsch habe ich keine eigene Ergänzung mehr hinzuzufügen.

Der Internet-Abschalter

Der folgende Text ist eine ganz schnelle Übelsetzung [Verschreiber ist Absicht] eines Textes, den Fefe heute verlinkt hat. Ich habe einige Aussagen mit Links versehen, um die Überprüfung zu erleichtern. Um den Stil des Textes besser in die Deutsche Sprache übertragen zu können, habe ich die informelle Anrede „Du“ gewählt — eigene Anmerkungen habe ich [kursiv in eckigen Klammern] in den Text gestreut.

Beginn der Übelsetzung

Der Internet-Abschalter mit der Möglichkeit globalen Abhörens?

Eine Unternehmung, sie alle zu beherrschen
Eine Unternehmung, sie zu finden
Eine Unternehmung, sie alle zusammen zu bringen
Und sie in Dunkelheit zu binden

Hast du in letzter Zeit mal Whois-Abfragen für Google gemacht? Nein? Vielleicht für Facebook? Für MSN, oder für Hotmail? Für Yahoo? Es könnte dich überraschen, wenn du die Ergebnisse miteinander vergleichst.

„Hübsch“, nicht wahr? Schau dir bitte auch die Angabe unter „Last Updated“ an!

Die Markenschutz- und Anti-Piraterie-Unternehmung „MarkMonitor Inc.“ hat alle diese DNS-Namen schon seit mehreren Monanten unter ihrer Kontrolle.

Sie kontrolliert übrigens auch die Namensauflösung für Wikimedia, obwohl das nicht im Whois-Eintrag für Wikimedia.org sichtbar wird. [Meine Anmerkung: Inzwischen sehr wohl…] Und noch viel mehr: Sie hat juristisches Eigentum an apple.com, auch an ubuntu.com. Nokia.com? Ja, die Domain gehört auch MarkMonitor. Siehst du hier ein Muster?

MarkMonitor ist auch eine Zertifizierungsstelle, der von den Browsern vertraut wird. Das bedeutet, dass sie dazu imstande sind, für dich sicher aussehende SSL-Verbindungen aufzubauen, und zwar zu jedem Gegenüber nach ihrem Geschmack. Dein Browser wird keine Warnungen anzeigen, wenn es damit irgendwelche Angriffe eines Mittelsmannes gibt.

MarkMonitor ist eine Unternehmung, die das „Internet“ der meisten Menschen in Minuten vollständig übernehmen kann. Jetzt kontroliert MarkMonitor unmittelbar die drei größten Anbieter kostenloser E-Mail-Konten, und — ich vermute, das kann man mit Sicherheit sagen — auch die meisten gegenwärtig aktiven sozialen Websites.

Schau es dir selbst an! Whois yahoo.com, whois google.com, whois gmail.com, whois facebook.com, whois fbcdn.com, whois hotmail.com, whois msn.com… die Liste ist schier endlos.

Wie ist es dazu gekommen?

Diese Unternehmung hat sich den vollständigen Zugang angeeignet, um jeden Benutzer dieser beliebten Internet-Dienste [besser wäre meiner Meinung nach: Webdienste] beobachten zu können, belauschen zu können, zensieren zu können und faken zu können. Dies alles in nahezu vollständiger Stille. Für einige dieser Sites stellt sie auch einen „Firewall-Proxy-Dienst“ zur Verfügung. Das bedeutet, sie wird dafür bezahlt, die gesamte Kommunikation abzufangen; sowohl die eingehende als auch die ausgehende.

Diese Situation erinnert mich an die Initiative von Joseph Lieberman aus dem Jahr 2010, einen Internet-Ausschaltknopf für die Vereinigten Staaten zu etablieren.

Die Regierung muss nur Kontrolle über diese eine Unternehmung haben, und die meisten Social-Media-Websites, die meisten kostenlosen E-Mail-Anbieter und die meisten Suchmaschinen sind damit unter ihrer Kontrolle. Nicht zu vergessen: Auch die meisten Betriebssysteme, sowohl jene für Computer als auch die für Mobilgeräte.

Nicht nur innerhalb der USA, sondern global. Eine Unternehmung, sie alle zu beherrschen.

Ich, für meinen Teil, ich stelle nur diese Frage: Was zum Henker geht hier vor? Wie konnten diese Typen, diese vergleichsweise kleine Unternehmung zum Abgreifen von Domains und zur Jagd auf Piraten, wie konnten sie die Ressourcen bekommen, die DNS-Einträge der beliebtesten Internet-Dienste [Webdienste wäre passender] zu erlangen? Wie kann dieser Vorgang so vollkommen von den Medien ignoriert werden; ja, selbst von den Fürsprechern der Privatspähre im Internet? Sogar Verschwörungstheoretiker scheinen diese Situation vollständig zu ignorieren.

Sichere Kommunikation ist eine Illusion.

Nur eine Unternehmung, sie alle zu beherrschen? Ganz so, als würde das alles noch nicht übel genug klingen, ist das Problem wesentlich größer. MarkMonitor könnte mit Leichtigkeit ein „Ausschalter“ für alle Sites unter seiner Herrschaft sein. Aber so, wie es ausschaut, könnte auch beinahe jeder mit Zugriff auf gewisse Ressourcen sich selbst als MarkMonitor ausgeben.

Denn das gesamte SSL-Zertifizierungsschema ist — wie man in den letzten Monaten bemerkt hat — kaputt. Nicht im technischen Sinne, denn es gibt keine bekannte innere Schwäche in den Algorithmen. Aber der gesamte SSL-Schutz der Kommunikaton basiert auf Vertrauen, und dieses Vertrauen ist gescheitert.

Gemäß verscheidener Quelllen werden SSL-CA-Zertifikate gewohnheitsmäßig an jeden vergeben, der bereit ist, dafür zu bezahlen. So wie es „The Regiester“ in seiner Analyse des TrustWave-Skandales herausgearbeitet hat:

Diejenigen, die Trustwave verteidigen, legen nahe, dass andere Anbieter wahrscheinlich in gleicher Weise an so genannte „Datenverlust-Vorkehrungen“ herangehen — Systeme, die durch ein Netzwerk fließende Informationen inspizieren, um das „Herauslaufen“ geschäftlich wichtiger Daten zu vermeiden. […] Tatsächlich hat GeoTrust offen ein „Geo-Root“-Produkt auf seiner Website beworben — bis vor kurzem.

Auf diese Weise ist die Möglichkeit, sich als jedermann anders auszugeben, normal in der täglichen Praxis des big business. Stell dir nur einmal vor, was Regierungsstellen tun müssen — zum Beispiel in Schweden, wo der militärische Geheimdienst FRA die Aufgabe hat, sämtlichen Traffic zu beobachten, der die schwedischen Grenzen überschreitet.

Wer kann ernsthaft behaupten, dass er den hunderten verschiedener CA-Unternehmungen vertraut, von denen einige auf frischer Tat dabei ertappt wurden, wie sie die Sicherheit ihrer Kunden verkaufen oder wie sie sehr ernsthafte Probleme vertuschen wollten (bis dahin gehend, dass ihre Root-Zertifikate entwendet wurden).

MarkMonitor ist eine Unternehmung zum „Markenschutz“. Ihr früheres Geschäft war die Reservierung von Domains, um Markennamen zu schützen. Du kaufst ihre Dienstleistung, und MarkMonitor stellt sicher, dass niemand die Domain „meinemarkeistscheisse.com“ haben kann.

Desweiteren treten sie als Gegner der Piraterie auf. Ihr gesamtes Geschäft basiert darauf, das „geistige Eigentum“ zu beschützen.

Nur mal so angemerkt: Jemand sollte denen vielleicht mal einige Fragen stellen — und auch ihren Kunden. Warum ausgerechnet Google, diese Firma, die alles „im eigenen Hause“ macht, solche lebenswichtigen Teiles seines Netzwerkes an einen externen Dienstleister gibt? Wie es dazu kommt, dass all diese im Wettbewerb stehenden Telefon- und Betriebssystem-Vermarkter, die sich unentwegt untereinander verklagen, plötzlich gemeinsam dieser einen Unternehmung vertrauen?

Und dann sind da auch diese ganzen in Konkurrenz stehenden Social-Media-Unternehmen, die Erfolg mit einem Geschäftsmodell haben, das man ansonsten „Diebstahl geistigen Eigentums“ nennte, zusammen mit ihren Nutzern, die Texte, Bilder, Musik, Videos und Links miteinander teilen.

Große Fragen. Eine Herausforderung an den gesunden Menschenverstand. Die Antworten fehlen.

Ende der Übelsetzung

Kleiner Nachtrag: WordPress.com und wordpress.org sind zurzeit nicht davon betroffen.

Die Gedanken sind ██████ #TwitterCensored

Die Gedanken sind ██████, sie dürfen nur nicht auf Twitter #TwitterCensored