Der zitierte Text befindet sich hier. Mancher Schwarze Peter sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung, aber mir als parteienverdrossenen Internetnutzer ohne „realp’litische Ambitionen“ wird angesichts dieser konzentrierten Schwafelsäure nur schwarz vor Augen.
1. Rechtsvereinfachung
Die Bürger als Urheber und Nutzer von Werken erwarten vom Gesetzgeber ein gerechtes und verständliches Urheberrecht.
Die Menschen in Deutschland als Nutzer des Internet erwarten nach allen Erfahrungen der letzten drei Jahrzehnte vom P’litiker gar nichts mehr…
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass im Rahmen einer Reform des Urheberrechts die bestehenden Schranken an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung notwendig, welche die berechtigten Interessen der Urheber, Verwerter und Verbraucher ausgewogen berücksichtigt.
…egal, welchem Wahlverein er angehört. Auf dem Hintergrund beachtlicher Wahlerfolge der so genannten „Piratenpartei“ hat die C-Fraktion bemerkt, dass ihr Konkurrenz erwachsen ist. Deshalb hält sie plötzlich das Urheberrecht für so wichtig, dass dazu ein unverbindliches „Diskussionspapier“ unter großem Tamtam in die Öffentlichkeit gegeben wird.
Das kontinentaleuropäische Schrankenmodell hat gegenüber dem US-amerikanischen Modell des “fair use” den Vorteil der Rechtssicherheit. Durch die gesetzlich normierten Schranken kann jeder Nutzer im Urheberrechtsgesetz nachlesen, was er darf oder nicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, auf europäischer Ebene die Vor- und Nachteile beider Ansätze zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik zu gelangen. Das Urheberrecht muss offen sein für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen.
Das Modell eines gesetzlich garantierten, siebzig Jahre über den Tod hinaus nachwirkenden Monopolrechtes namens „deutsches Urheberrecht“ hat gegenüber dem US-amerikanischen Modell des „fair use“ den Vorteil nachhaltiger Geschäfts- und Zensurmöglichkeiten. (Es ist möglich, die Erstellung von Kopien von Werken mithilfe des Urheberrechts zu unterbinden. Dies geschieht etwa mit „Mein Kampf“ von Adolf Hitler — so dass erstaunlich wenig Menschen wissen, was für eine gequirlte Scheiße Hitler eigentlich an Rudolf Heß diktiert hat. Interessanterweise gibt es selbstverständlich eine Übersetzung in die hebräische Sprache für wissenschaftliches Arbeiten in Israel, denn dort kann der Freistaat Bayern ja nicht das von ihm verwaltete Urheberrecht geltend machen. Wenn das der Führer wüsste!) Geschäft und Zensur sind den C-Parteien heilig und werden nicht angetastet. Damit das nicht so wirkt, wird Bezug auf einen Gesetzestext genommen, den kaum ein Mensch ohne juristische Zusatzausbildung verstehen kann und der zum genauerem Verständnis auch noch die Lektüre einer dreistelligen Anzahl von Grundsatzurteilen bedarf. Diesen Verweis empfindet die führende Partei in der Bananenrepublik Abmahnistan als einen ausreichenden Ersatz für „Rechtssicherheit“ für das gemeine, in den staatlichen Schulen übrigens nicht im geringsten juristisch gebildete, viel zu volksame Stimmviech. Ansonsten wird jetzt erstmal diskutiert. Ganz offen. Vor allem im Arsche.
2. Rechtssicherheit bei Mashups und Remixes
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt die kreativen Möglichkeiten zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet wie z.B. Mashups und Remixes ausdrücklich an. Kreative Leistungen tragen zur Erweiterung des Kulturschatzes bei. Deswegen lässt das deutsche Urheberrecht, anders als das angelsächsische Recht, schon heute Collagen bzw. Mashups zu.
Die C-Fraktion erkennt die Möglichkeiten beim Remixen an. Immerhin, diese Möglichkeiten sehen sie.
Weil dadurch in das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Verwertungsrecht des Urhebers eingegriffen wird, muss verantwortungsvoll zwischen den Rechten des Urhebers und den Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, transformative Werknutzungen im Urheberrecht zu verankern. Sofern es sich um ein neues Werk handelt und der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen des neuen Werkes „verblasst“, darf das Original frei bearbeitet werden. Eine stumpfe Kopie ist dagegen keine schützenswerte Leistung.
Ansonsten möchten die gleichen Betreiber der real existierenden Bananenrepublik Abmahnistan, die eben noch von den Vorzügen der „Rechtssicherheit“ blahfaselten, eine möglichst große Rechtsunsicherheit zum Gesetz machen. Die Gerichtsverhandlungen, in denen darüber verhandelt wird, wann genau der „Eindruck des Originales“ gegenüber einer Bearbeitung „verblasst“, werden für außenstehende Beobachter realsatirisch lustig und für normale Menschen existenzbedrohend teuer. Vor allem in Hamburg. Die Pflicht zur Aufklärung der Menschen über unverständliche Regeln und kommende Grundsatzurteile…
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft – insbesondere die Hostprovider – in der Pflicht, eine wirkungs-vollere [sic!] Aufklärung der Nutzer zu betreiben. Der Internetnutzer muss anhand von konkreten Beispielen besser beurteilen können, ob die transformative Werknutzung zulässig ist oder es sich um eine nicht schützenswerte Kopie handelt.
…soll an die Hosting-Provider übertragen werden, die sich bestimmt allesamt über solche Verpflichtungen freuen. In einer zweiten Stufe wird den Hosting-Providern auch die Pflicht zur Zensur übertragen.
3. Digitale Privatkopie
Im Sinne des Ausgleichs zwischen den Interessen denkt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Reichweite der digitalen Privatkopie nach. Zwar gestattet das geltende Recht schon heute digitale Privatkopien, allerdings darf das Original nicht kopiergeschützt sein.
Das Ergebnis dieses Nachdenkens behält die erstmal C-Fraktion für sich, weil es vermutlich nicht so hübsch in Nebelblah des nichts erklärenden Erklärungstones formulierbar ist. Aber dennoch hat sie es kurz versucht, und das spottet jeder Beschreibung:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist auch Anwalt der Verbraucher. Im Zeitalter der Digitalisierung müssen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Sicherungskopien für Zweitgeräte oder Privatkopien im Familienkreis zu erstellen. Andererseits ist der Kopierschutz das legitime Recht jedes Anbieters und kann auch Voraussetzung für neue Geschäftsmodelle sein.
Entscheidend ist eine vollständige Information des Verbrauchers über die Möglichkeiten und Grenzen des Kopierens vor dem Erwerb des Originals. Er kann dann selbst entscheiden, ob er ein kopiergeschütztes Produkt überhaupt erwerben will.
Weiterhin wird das Geschäft mit ab Werk kaputten digitalen Gütern ermöglicht. Kaputt sind digitale Güter, bei denen eine wichtige und natürliche technische Eigenschaft digitaler Güter — nämlich ihre beliebige und verlustfreie Kopierbarkeit — mit allerlei technikverhinderdem und entrechtendem und zuweilen sogar offen kriminellem Hokuspokus unterbunden wird. Der Verkauf von ab Werk kaputten digitalen Gütern wird weiterhin legalisiert, nur dass fortan ein weiterer, für viele Menschen eher unverständlich formulierter Hinweis darauf angebracht werden soll, dass es sich um kaputte Güter handelt — dieser kann gemäß den Ideen der C-Fraktion in einer unverfänglichen Weise formuliert werden, etwa so: „Kopiergeschützt nach den Maßgaben von §x UrhG“.
4. Portabilität
Neue Bezahlmodelle und Lizenzierungsplattformen ermöglichen sowohl den „Kauf“ als auch die „Leihe“ urheberrechtlich geschützter Werke. So kann der Konsument heute wählen, ob er beispielsweise einen Film oder ein Musikstück dauerhaft herunterladen oder als Stream einmalig ansehen oder hören möchte. Oft können heruntergeladene Inhalte aber nur auf bestimmten Geräten mit einer bestimmten Software konsumiert werden. Der Nutzer möchte seine „gekauften“ Filme und Musikstücke aber auch auf anderen Wegen nutzen können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für die Vertragsfreiheit im Urheberrecht ein und ist sich bewusst, dass Inhalte oft unter (implizierten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden. In diesem Fall müssen aber auch die Interessen des Verbrauchers an einer langfristigen Nutzung seiner Einkäufe berücksichtigt werden. Deswegen soll die Portabilität gekaufter Inhalte gefördert werden.
Die C-Fraktion tritt dafür ein, dass weiterhin digitale Güter in einer ab Werk kaputten Form angeboten werden dürfen, die die Nutzung einschränkt. Die Interessen des Verbrauchers müssen „berücksichtigt“ werden, sie führen nicht zu einem Recht. Bestenfalls kommt es zu einer wie auch immer gearteten „Förderung“. In welcher Form? Subventionen? Ein Schulterklopfer vom Großen Vorsitzenden? Darüber schweigt das geduldige Papier.
5. Keine Kulturflatrate
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab. Sowohl die Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ würden unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen und zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben. Dies ist mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar.
Die C-Fraktion lehnt es ab, dass das Quasimonopol der GEMA abgeschafft wird. Es soll auch in Zukunft nur eine…
Unabhängig von diesen verfassungsrechtlichen und darüber hinaus auch datenschutzrechtlichen Bedenken, ist eine solche pauschale Lösung eine Bevormundung für den Nutzer. Die Nutzer würden unabhängig von dem konkreten Konsumverhalten zu einer gesetzlich verordneten Zahlung verpflichtet.
…Bevorzugung zugunsten der Rechteverwertungsindustrie in der BRD geben, egal, was die Menschen konsumieren und was sie nicht konsumieren.
6. Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht
Die Wissenschaft trägt maßgeblich zur Erweiterung unseres Wissens bei und ist dabei auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke angewiesen. Deswegen gibt es in den §§ 52a ff. UrhG besondere Schranken für den Bereich Wissenschaft und Forschung sowie Studium und Lehre.
Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sind viele dieser Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt. Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen. Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.
Das besondere Geschäftsmodell der Wissenschaftsverlage wird auch weiterhin ermöglicht: Aus mit Steuergeldern bezahlter Forschung fetten Profit schlürfen. Wer an anderer Stelle veröffentlichen will und kann…
Die CDU/CSU-Bundestagfraktion unterstützt Open-Access-Veröffentlichungen, die den digitalen Zugriff auf die wissenschaftlichen Veröffentlichungen fördern. Da es Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt, halten wir eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt für angezeigt.
…darf sich von der C-Fraktion unterstützt fühlen. Das ist doch nett.
Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein. Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden. Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können. Für die Verwirklichung dieses Prinzips setzen wir uns auch auf europäischer Ebene ein.
Immerhin scheint in der Arbeitsgruppe ein Wissenschaftler dabeigewesen zu sein. Der hat wohl mal darauf hingewiesen, wie ihm in der BRD seine eigene Leistung enteignet und zum Geldquell für parasitäre Verleger transformiert wird. Damit das Geschäft dieser parasitären Verlage noch möglichst lange weitergeht, soll es auf europäischer Ebene geregelt werden. Das kann dauern.
7. Digitalisierung des kulturellen Erbes
Die Digitalisierung ermöglicht es, Wissen und Kulturgüter nicht nur digital zu sichern, sondern auch alle gewünschten Informationen – unter Wahrung des Urheberrechts – jedermann online zugänglich zu machen. Deswegen setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine rasche nationale Regelung zur Nutzung von verwaisten und vergriffenen Werken im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ein.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, wenn Werke, die ökonomisch nicht mehr verwertet werden oder verwertet werden können, aus kulturellem Interesse heraus der Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht werden. Die Nutzungsrechte für verwaiste Werke, deren Urheber trotz einer umfassenden Recherche nicht bekannt ist, sollen von der Verwertungsgesellschaft kostenfrei oder gegen eine geringe Vergütung rechtssicher eingeräumt werden.
Die gute Nachricht: Wenn es Werke gibt, mit denen niemand mehr ein Geschäft macht und bei denen der Urheber [sic! Nicht der Rechteinhaber, sondern der in vielen Fällen längst verstorbene Urheber.] nicht ermittelbar ist, dann soll es diese Werke für billig in digitaler Form geben dürfen. Das Geschäft mit diesem „billig“ werden die Freunde der C-Fraktion machen.
8. Urheberrecht statt Softwarepatenten
Computerprogramme werden richtigerweise durch das Urheberrecht geschützt. „Softwarepatente“ auf Quell-Codes laufen dem urheberrechtlichen Schutzzweck zuwider. Der urheberrechtliche Schutz ist flexibler und innovationsfördernder, weil dazu kein aufwendiges und teures Patentierungsverfahren notwendig ist. Die Anwendbarkeit des Urhebervertragsrechts stärkt außerdem die Programmierer (Urheber) gegenüber den Softwarefirmen (Verwertern).
Dass es auf Algorithmen (also letztlich: auf Rechenverfahren) auch Jahrzehnte nach dem Tod des Programmierers ein gesetzlich garantiertes Monopolrecht gibt, findet die C-Fraktion natürlich richtig — genau so, wie sie es richtig findet, dass Programmierer dieses Recht an Firmen abtreten müssen, wenn sie vom Programmieren leben wollen. Das ist viel besser…
Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, eine EU-einheitliche Patentierungspraxis für Software zu schaffen, ist 2002 gescheitert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin jede Ausweitung der Patentierungspraxis im Softwarebereich ab.
…als die 20 Jahre ab dem Tag der Anwendung aus dem Patentrecht.
Die Idee, dass ein Rechenverfahren überhaupt einen Schutz benötigt, ist zwar ein bisschen hirnverbrannt, aber sie schadet ja vor allem den Menschen und den Programmierern Freier Software, nicht aber den schmierenden Freunden der C-Fraktion aus der Industrie.
9. Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Das Urheberrecht dient in unserer Rechtsordnung als Wirtschaftsgrundlage der Kreativen und damit auch als Voraussetzung für kreative Leistungen. Auch die Presseverleger müssen im Internet ihre verlegerische Leistung mit einem Leistungsschutzrecht geltend machen können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Dieses Recht ist beschränkt auf die gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen. Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden. Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt.
Die C-Fraktion findet es fernerhin gut und richtig, dass ein Sonderschutzrecht für die Journaille geschaffen wird, weil diese kein anderes Geschäftsmodell für das Internetzeitalter gefunden hat. Dabei sollen insbesondere Aggegatoren, die den Websites der Journaille Besucher zuspielen, für diesen Dienst an der Journaille bezahlen. Auch, wenn in den Websites der Journaille Techniken benutzt werden, die man sonst vor allem aus dem Bereich der organisierten Internetkriminalität kennt, um derartigen Aggregatoren gegenüber einen falschen Eindruck von der Beschaffenheit der Inhalte zu vermitteln. Ansonsten sollen Dinge, die jetzt bereits „frei“ sind, „frei“ bleiben — bis auf die hier üblichen kleinen Ausnahmen, damits auch nicht zu frei wird. Aber darüber sollen ja die Hosting-Provider ihre Kunden aufklären. Oder — für jene Mehrheit der Menschen in der BRD, die keinen Vertrag mit einem Hosting-Provider hat — auch mal die Abmahnkanzleien.
10. Kollektive Rechtewahrnehmung
Die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USB-Sticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt jedoch fest, dass das Schiedsverfahren im Rahmen der Tarifverhandlungen gestrafft werden muss, um den Verhandlungsprozess zu beschleunigen. Damit würde die Gesamtsumme der Rückstellungen verringert und die Vergütungen könnten schneller an die Urheber ausgeschüttet werden. Eine gesetzliche Hinterlegungspflicht für zumindest einen Teil der Vergütungsansprüche könnte dazu beitragen, diese Ansprüche der Urheber vor (teils kalkulierten) Insolvenzen der Hersteller und Importeure zu schützen.
Die C-Fraktion findet es weiterhin gut und richtig, dass den Menschen in der BRD für jeden verdammten Datenträger, jedes Telefon, jede Festplatte und jeden Drucker eine an die Rechteverwerter gehende Sonderabgabe abgeknöpft wird, und zwar völlig ohne dass dadurch auch ein Recht entstünde. Um den erfreulich klaren Standpunkt zu dieser BRD-typischen „Sondersteuer Darbende Contentindustrie“ nicht zu klar in einem veröffentlichten Papier hervortreten zu lassen, wird besonders viel blahfaselt, damit sich viel Nebel im Kopfe des Lesers verbreitet und von der Wahrnehmung dieses Standpunktes abhält. Siehe zum Vergleich auch Punkt 5.
11. Rechtsdurchsetzung im Internet
Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass der Internetzugang inzwischen zur infrastrukturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört und daher auch nicht von Staats wegen gesperrt werden darf.
Aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflichten muss der Gesetzgeber aber gewährleisten, dass die Rechte der Kreativen angemessen durchgesetzt werden können. Sinnvoll erscheint für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine einheitliche Speicherfrist von IP-Verkehrsdaten durch Service Provider, wie sie von einem Teil der Telekommunikationsunternehmen schon heute praktiziert wird.
Mit der C-Fraktion wird es eine Nutzung von gesetzlich erzwungenermaßen gespeicherten Vorratsdaten durch den gewerbsmäßigen Rechtsmissbrauch des Abmahnwesens geben.
12. Umgang mit illegalen Streaming-Plattformen
Die Regeln nach dem Telemediengesetz auf Grundlage der europäischen E-Commerce-Richtlinie für Host Provider haben sich in Deutschland und Europa weitgehend bewährt. Die Verantwortlichkeit zur Löschung der urheberrechtsverletzenden Inhalte nach Inkenntnissetzung funktioniert in der Praxis. Dies hat auch die jüngste Rechtsprechung bestätigt.
Weltweit muss die Zusammenarbeit der Behörden intensiviert werden. Für Europa halten wir eine zentrale Einrichtung im Rahmen der Selbstregulierung für möglich, an die entsprechende Ersuchen für europäische Hoster gerichtet werden könnten.
Die C-Fraktion faselt zwar gern von „Rechtssicherheit“, findet aber in der Praxis eine „Selbstregulierung“ zum Entfernen unerwünschter Inhalte aus dem Internet viel besser. Denn diese ermöglicht ja Herrschenden und Besitzenden eine oft unauffällige Durchsetzung der von ihnen gewünschten Steuerung der Aufmerksamkeit im Internet, ohne dass von einer staatlichen Zensur die Rede sein könnte und darüber hinaus das eine oder andere halbseidene „Geschäftsmodell“. Daraus muss gleich eine „europäische Institution“ gemacht werden, damit man in Zukunft deren zuweilen willkürliches Vorgehen als externen Sachzwang darstellen kann, obwohl dieser „Sachzwang“ selbst ins Leben gerufen wurde und wieder beendet werden könnte.
13. Warnhinweise
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Diskussionen über verschiedene Warnhinweismodelle als Verbesserung des Verbraucherschutzes. Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt. Gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine generelle Deep-Paket-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs lehnen wir ab.
Die C-Fraktion findet die Idee von Warnhinweisen gut. Dass zur Zustellung derartiger Warnhinweise die Internetnutzung der Menschen weitgehend überwacht werden muss, stört die C-Fraktion nicht weiter, sondern wird als willkommener und für die Zukunft ausbaufähiger Nebeneffekt gesehen.
14. Abmahnungen
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Verbraucher vor unberechtigten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen schützen. Den Abmahnkanzleien, die in großem Stil unberechtigte Abmahnungen verschicken, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Informationspflichten und besondere formelle Voraussetzungen für Abmahnungen tragen zu einer besseren Aufklärung der Verbraucher bei. Darlegungspflichten für die Zuverlässigkeit des Ermittlungsverfahrens können sicherstellen, dass die Daten der Rechtsverletzer seriös ermittelt wurden. Und eine schärfere standesrechtliche Aufsicht für Rechtsanwälte kann dazu beitragen, unseriöse Rechtsanwälte aus dem Verkehr zu ziehen. Eine Weiterentwicklung der Deckelungsregelungen in § 97a UrhG die eine Obergrenze für die Anwaltskosten bei Abmahnungen vorsieht, halten wir für richtig. Eine pauschale Streitwertbegrenzung lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab.
Die so abgehobene C-Fraktion, die stets in der dritten Person über sich selbst spricht, garantiert den Weiterbestand des gewerbsmäßigen Rechtsmittelmissbrauchs in der real existierenden Bananenrepublik Abmahnistan. Die sonst geforderte „Rechtssicherheit“ ist schließlich nur ein Wert für Herrschende und Besitzende. Ansonsten ist…
15. Aufklärung und Selbstregulierung
…“Selbstregulierung“ doch viel besser. Außer natürlich bei Google, wo die Verlage durch einfaches Hinterlegen einer Datei robots.txt
dafür sorgen könnten, dass mit Teasern versehene Links auf ihre Websites nicht mehr zu Werbeeinnahmen für Google führen. Da soll es selbstverständlich ein besonderes Standesrecht, ein „Leistungsschutzrecht“, geben. Für eine Leistung, die zu gefühlten neunzig Prozent daraus besteht, von den Nachrichtenagenturen gelieferte NITF-Feeds halbautomatisch und ungeprüft auf die Websites der Journaille zu befördern, ganz egal, was für ein blinder Bullshit darinnen steht.
Um das Verständnis und die Akzeptanz für das Urheberrecht zu stärken, müssen die Internetnutzer noch besser über ihre Rechte und Pflichten im Internet aufgeklärt werden. Dazu sollen alle Akteure gleichermaßen beitragen.
Um die „Akzeptanz“ des Urheberrechts zu stärken, gibt es auch fortan die beliebte CDU/CSU-Kombination: Verbreitete Rechtsunsicherheit durch für die Mehrheit der Menschen unverständliche Regulierungen, Standesrechte für bestimmte gesellschaftliche Klassen, Netzüberwachung, ein für Nichtjuristen weitgehend unverständliches Recht und ein für normal im Internet agierende Menschen existenzbedrohendes Juratroll- und Abmahnwesen.
Die vielfältigen Angebote von öffentlichen Stellen, die es schon heute dazu gibt, sollen in einem zentralen Portal gebündelt und leichter zugänglich gemacht werden. Gleichermaßen werden wir notwendigen Ergänzungsbedarf prüfen.
Wer davon noch nicht so viel Angst bekommt, dass er nur mit Schere im Kopfe schreibt, soll durch offizielle „Aufklärung“ weitere Angst vermittelt bekommen. Rechte bekommen zum Ausgleich dafür andere. Damit sich auch jeder Mensch in der BRD so richtig in die Hose scheißt, wenn er nur daran denkt, einen eigenen Gedanken zu äußern oder ein einziges Bild aus einem lustigen Blog anderen Menschen zu zeigen…
Bei der Aufklärung müssen auch die Service-Provider stärker in die Pflicht genommen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die „regulierte Selbstregulierung“ stärken. Zur Stärkung der Providerverantwortung ist aber auch eine Fortentwicklung der entsprechenden Regelungen im Telemediengesetz erforderlich.
…werden demnächst so genannte „Aufklärungen“ jeder Telefonrechnung begefügt. Wenn die Zugangs-Provider das nicht mitmachen, macht die C-Fraktion daraus eben eine gesetzliche Pflicht.
Ach ja: GASMOP! PLONK!
Nachtrag
Siehe auch Netzpolitik, Fefe und Andis Blog. Weitere Links werde ich nicht mehr nachtragen, sonst komme ich heute zu nichts anderem mehr. 😉
Dienstag, 12. Juni 2012
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