Die Schwelle zu einer Persönlichkeitsverletzung sei erst überschritten, wenn der Schaden „außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht“.
Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zitiert nach Heise Online
Eine mitgeteilte Wahrheit, die einen hinreichend großen Schaden anrichtet (sei es persönlich, sei es wirtschaftlich) kann nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes also kriminalisiert, bestraft und unterdrückt werden. Das gilt, wenn es sich um die Wahrheit handelt… Verleumdungen und üble Nachreden waren schon immer mit gutem Grund strafbar. Der vollumfängliche Rechtsschutz für beleidigte Leberwürste mit Geldhintergrund ist damit zementiert worden.
Ich wünsche den Bewohnern der BRD auch weiterhin viel Spaß mit den Grundrechten, die nach und nach eingeschränkt werden.