Bettelbriefe der Wikimedia Fördergesellschaft gGmbH

Ja, die versenden jetzt auch Bettelbriefe mit der Sackpost:

Foto des Bettelbriefes. -- Liebe #wikipedia, da du nun sogar Bettel-Briefe nach Hause schickst, sehe ich erstmal von weiteren Spenden ab. Wer sich als NGO eine fundraising-Abteilung leistet, hat IMHO etwas ganz wichtiges nicht begriffen: Wenn du gut und wichtig bist, wird man dir immer helfen. Da braucht es keine Geldeintreiber. -- #wikimedia #wmde #spenden

Offenbar reichen die bewährten Methoden der Irreführung beim adventlichen Geldeinsammeln nicht mehr aus. Wer keine Lust hat, auf den Link zu einem alten Text zu klicken und dort nochmal ein paar Links zu noch älteren Texten zu klicken, hier nur eine ganz kurze Zusammenfassung: Das an die Wikimedia Fördergesellschaft gGmbH gespendete Geld wird nicht für den Betrieb der Freien Enzyklopädie Wikipedia ausgegeben. Dass dieser Eindruck immer wieder erweckt wird, um die Spendenbereitschaft ein bisschen zu erhöhen, ist grenzbetrügerisch und irreführend. Dafür haben die keinen verdammten Cent verdient!

Wer eine Spende dafür geben will, dass die Freie Enzyklopädie Wikipedia betrieben wird, der muss seine Spende an die Wikimedia Foundation überweisen. Sie ist in Wirklichkeit die Betreiberin der Freien Enzyklopädie Wikipedia (und hat meines Wissen auch noch nie Bettelbriefe mit der Sackpost verschicken müssen). Wer einen anderen Eindruck erweckt und damit rumbettelt, erweckt vorsätzlich falschen Eindruck — und daraus den richtigen Schluss zu ziehen, überlasse ich der Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Gehirnes.

Übrigens: Vereine, in denen man drin ist, aus denen kann man auch austreten. Dann gibts auch nicht mehr solche grenzbetrügerischen Bettelbriefe.

[Quelle des Screenshots]

Verbrechen lohnt sich doch!

Wie viel Geld bekommt Martin Winterkorn nach seiner Berg-und-Talfahrt beim VW-Konzern? Der VW-Geschäftsbericht lässt zumindest Gedankenspiele zu. Eine mögliche Abfindung ist demnach auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt. Winterkorn hat im vergangenen Jahr Zuwendungen von rund 15 Millionen Euro erhalten. Allerdings wäre sein Vertrag ohnehin nur noch bis Ende 2016 gelaufen - ob er deshalb die Höchstsumme erhält, ist deshalb fraglich. Ein VW-Sprecher wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern. -- Neben einer Abfindung steht VW-Vorständen aber auch noch ein sogenanntes Ruhegehalt zu, sozusagen die Managerrente. Hier hat der zurückgetretene Winterkorn theoretisch Anspruch auf 70 Prozent seines Grundgehalts. Winterkorns Festvergütung lag im vergangenen Jahr bei rund 1,6 Millionen Euro. -- Insgesamt hat VW für Winterkorns Altersbezüge gut 28,5 Millionen Euro reserviert. Und noch eine weitere Annehmlichkeit dürfte Winterkorn in Anspruch nehmen können: Solange VW ihm das Ruhegehalt zahlt, stellt der Konzern ihm auch einen Dienstwagen.

Quelle des Screenshots: Website des Tages-Anzeiger. Da diese Website (ohne jeglichen technischen Grund für diese Vorgehensweise) ohne aktiviertes JavaScript keine Inhalte anzeigt, gibt es hier keinen Link. Es gibt nämlich schon genug gewaltsames Tracking im Web…

Was Rentner in der BRD so tun…

Bochum: Mann gibt gefälschte Pfandflasche ab -- Mit einer gefälschten Pfandflasche hat ein Mann in Bochum versucht, einen Supermarkt um 25 Cent zu betrügen. Der 67-Jährige hatte eine Flasche aus dem Ausland genommen und einen kopierten Strichcode darauf geklebt. Die Fälschung war allerdings so offensichtlich, dass eine Angestellte der Täuschung auf die Spur kam und die Polizei rief. Gegen den Senior werde nun wegen Betrugs ermittelt, teilten die Beamten am Dienstag mit.

Mit „Wissenschaftlern“ gegen die Wahrheit

Die beiden Zeitungsartikel von prominenten Wissenschaftlern und Wissenschaftsfunktionären bildeten nur den Auftakt zu einem erstaunlichen publizistischen Engagement, das bis zum Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ungebrochen fortgesetzt wurde. Dabei setzten die Wissenschaftsgrößen nicht etwa auf Transparenz, indem sie überprüfbare Argumente vortrugen. Sie warfen vielmehr das ganze Gewicht ihrer Autorität in die Waagschale, und dieser Autorität musste man schon Vertrauen schenken, wenn man Wissenschaft in Deutschland für ein prinzipiell funktionsfähiges System zur Unterscheidung von wahr und unwahr halten wollte. Wie hätten diese Funktionäre es sonst bis an die Spitze des deutschen Wissenschaftsbetriebs schaffen können? Sie nutzten auch nicht bloß ihre persönliche Autorität, sondern äußerten sich regelmäßig ausdrücklich im Namen einflussreicher Wissenschaftsorganisationen, in denen sie wichtige Funktionen ausfüllten. Zu ihrem Problem wurde aber, dass sich immer dann, wenn man die öffentlich vorgetragenen Begründungen zur Entlastung Schavans von Plagiatsvorwürfen einer sachlichen Überprüfung unterziehen konnte, das Gegenteil des von den Wissenschaftsfunktionären Behaupteten als richtig erwies. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf alle Argumente, die Schavan hätten entlasten können, eingehend geprüft. Es blieb nichts übrig außer Arglist.

Blamiert hat sich in der Causa Schavan daher weniger Annette Schavan, die einfach nur mit allen Mitteln versucht hat, ungeschoren aus der Sache herauszukommen. Das ist verständlich und in Plagiatsfällen die Regel, denn niemand gesteht gern tiefgreifendes Versagen und Gewissenlosigkeit ein, viele nicht einmal sich selbst. Vielmehr haben sich die Wissenschaftsorganisatoren blamiert, die mit bis zur Absurdität reichenden Begründungen versuchten, die Interessen ihrer Brotherrin durchzusetzen. Wenn das Wissenschaftssystem in Deutschland immer so funktioniert, dann hat es weder seinen Namen verdient, noch die Steuermittel, die Bund und Länder alljährlich zu seiner Finanzierung aufbringen.

So ungern ich politische Parteien verlinke, Quelle ist Piratenpartei Deutschland: ‚Die Causa Schavan – nur eine Plagiatsaffäre?‘. Der Klick lohnt sich, und der Text kommt auch von einem sehr guten Gastautor.

United Internet!

Statt eure Nutzer mit der Scareware-Methodik der organisierten Internet-Kriminalität zu belügen, freut euch lieber darüber, dass eure beschissene Website überhaupt noch von ein paar Leuten besucht wird, die nicht jedem blinkenden und plärrenden Werbebanner hinterherklicken!

Und wenn ihr keine andere Einnahmequelle als die Leute habt, deren Verstand so defizitär ist, dass sie jedem blinkenden und plärrenden Werbebanner hinterherklicken; wenn euch andere Leute so scheißegal sind, dass ihr ihnen mit lächerlichen Lügen und verachtenswerter Angstmacherei zeigt, dass sich ein funktionsfähiges Gehirn nicht mit euren tollen Angeboten verträgt, tja, dann grüßt einfach den Insolvenzverwalter von mir!

Je eher, desto besser.

(Nachdem das Geschäft der Marke „Meine E-Mail kostet Porto, dafür kann ich sie nicht überallhin versenden und sie bürdet mir Rechtspflichten auf“ mit dem Rohrkrepierer „DE-Mail“ nix wird, ist euch wohl jedes Mittel recht, um aus Idioten noch ein paar Cent rauszuquetschen. Ein tolles Menschenbild habt ihr da. Das ist wirklich eine Empfehlung dafür, mit euch ins Geschäft zu kommen. Geht einfach verrecken!)

Abzockfirmen im Urteil des Bundesgerichtshofes

Presseerkärung zum Urteil des I. Zivilsenates vom 6. Februar 2014, Aktenzeichen I ZR 75/13, die Hervorhebung im Text ist von mir:

Die Beklagte ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie hat die Sparkasse Heidelberg in einem Schreiben zur Kündigung und Sperrung des Girokontos der Klägerin aufgefordert. Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen, das unter anderem für die W. GmbH tätig ist.

Im Februar 2011 bot die W. GmbH auf ihrer Internetseite einen „Routenplaner-Service“ an. Dabei wurde der Nutzer nach Ansicht der Beklagten über die Kostenpflichtigkeit des Angebots getäuscht. Nachdem ein Verbraucher aufgrund eines Aufrufs des Angebots der W. GmbH von dieser eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 96 Euro für einen Routenplaner-Service erhalten hatte, focht die Beklagte im Namen des Verbrauchers den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Gleichwohl erhielt der Verbraucher von der nunmehr mit der Einziehung der Forderung beauftragten Klägerin wiederholt Mahnungen, obwohl die Beklagte auch gegenüber der Klägerin Einwendungen gegen die Forderung erhoben hatte.

Die Beklagte wandte sich daraufhin mit einem Schreiben an die Sparkasse Heidelberg, in dem sie unter Hinweis auf ein offenkundig wettbewerbswidriges und betrügerisches Verhalten des Betreibers der Internetseite die Sparkasse zur Kündigung des Girokontos aufrief.

Gegen die Aufforderung zur Kündigung und Sperrung des Girokontos hat die Klägerin Unterlassungsklage erhoben.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die beklagte Verbraucherzentrale antragsgemäß verurteilt. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Er hat angenommen, dass die Beklagte mit dem Aufruf zur Kündigung des Girokontos in den durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin eingegriffen hat. Dieser Eingriff war jedoch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls nicht rechtswidrig. Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Interessenabwägung war zu berücksichtigen, dass die beklagte Verbraucherzentrale sich auf die in Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit berufen konnte. Der Aufruf zur Kündigung des Girokontos war auch nicht unverhältnismäßig. Zwar hätte die Beklagte grundsätzlich den Rechtsweg beschreiten müssen, um ein etwaig rechtswidriges Verhalten der Klägerin zu unterbinden. Im vorliegenden Fall brauchte die Beklagte aber nicht zunächst Klage zu erheben. Sie konnte vielmehr unmittelbar die Sparkasse zur Kündigung des Girokontos des Inkassounternehmens auffordern, weil dieses sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bewusst an der Durchsetzung eines auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodells der W. GmbH beteiligt hatte.

So sieht es aus, wenn die „Forderungen“ gewisser Unternehmen und die scharf formulierten Briefe „Zahlen sie bitte sofort und ohne jeden Grund hundert Euro, oder wir machen ihr Leben kappt“ eimal gerichtlich gewürdigt werden — hier noch einmal in ganz großen Buchstaben:

Durchsetzung eines auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodells

Und das gilt nicht nur für diese Routenplaner-Briefkastenfirma, sondern für die gesamte halbseidene Abzocker-Bande mit ihren überrumpelnd angedrehten „Abos“ für objektiv nichts.

[via abzocknews.blogspot.com]

Solvenza24 Inkasso, wieder einmal…

Neues aus Abzockistan:

Derzeit verschickt die Solvenza24 GmbH (Geschäftsführerin Alexandra Neugeboren) Zahlungsaufforderungen für die Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH

Bitte die ganze Geschichte bei RA Thomas Rader weiterlesen, es lohnt sich…

Ach ja: Und niemals auch nur ans Zahlen denken, wenn ein Brief mit dem ungefähren Inhalt „Zahlen sie jetzt bitte ganz sofort ein paar hundert Euro, oder wir machen ihr Leben kaputt“ im Briefkasten steckt.

[via Belugas Abzocker Blog]

BGH-Urteil: Anwaltliche Abzockmahnung ist Nötigung

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

Das Landgericht Essen hat den Angeklagten, einen Volljuristen, u.a. wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gegenstand des Verfahrens sind anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten. Diesen war über Callcenter angeboten worden, sie gegen einen Teilnehmerbeitrag in Gewinnspiele einzutragen. Dies geschah aber nicht. Nachdem es bei Einzug der Teilnehmerbeträge mittels Lastschrifteinzug immer häufiger zu Rücklastschriften kam, entschloss sich der gesondert verurteilte Verantwortliche des Gewinnspieleintragungsdienstes, die Kunden mittels eines „Inkassoanwalts“ zu mahnen, um so auf sie Druck auszuüben und dadurch zur Zahlung der unberechtigten Forderungen zu veranlassen.

Er konnte den Angeklagten als „Inkassoanwalt“ gewinnen und beauftragte ihn im weiteren Verlauf mit der Erstellung von mehreren Entwürfen für Mahnschreiben. Dass der Angeklagte bei deren Erstellung Kenntnis von der fehlenden Eintragung der Kunden in die Gewinnspiele hatte, konnte das Landgericht nicht feststellen.

Die entsprechend den Entwürfen hergestellten Mahnschreiben erweckten den Anschein, der Angeklagte habe die Forderungen aus den Gewinnspieleintragungen geprüft. Tatsächlich wurden die Namen der Empfänger vom Verantwortlichen des Gewinnspieleintragungsdienstes selbst eingesetzt. Der Angeklagte kümmerte sich weder darum, an wen die Briefe versandt wurden, noch darum, ob der Gewinnspieleintragungsdienst tatsächlich eine Forderung gegen den jeweiligen Empfänger des Schreibens hatte.

[…] hat der Bundesgerichtshof es als mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich angesehen, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen hatte, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten

Alles weitere in der veröffentlichten Presseerklärung des Bundesgerichtshofes.