BKA: Besser lügen mit Statistik

Im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten (§§ 113a, 113b TKG) für verfassungswidrig und nichtig. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen Verkehrsdaten seither nur noch zu betrieblichen, insbesondere zu Abrechnungszwecken speichern […]

Mit Wirkung ab dem 02.03.2010 begann die Rechtstatsachen-Sammelstelle des Bundeskriminalamts, eine Erhebung „zur Begründung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten“ durchzuführen. Nach unseren Informationen wurde in diesem Zusammenhang den Mitarbeitern des Bundeskriminalamts die Weisung gegeben, Bestandsdatenauskünfte über Internetnutzer unabhängig davon anzufordern, ob das angefragte Unternehmen die angeforderte Auskunft erteilen kann oder nicht […] denn das Ziel der „Begründung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten“ stand von Anfang an fest.

Tatsächlich blieben auf diese Weise mehr als 80% der 5.082 Auskunftsersuchen […] erfolglos; zu 90% handelte es sich um Auskunftersuchen zu IP-Adressen. In praktisch allen dieser Fälle wusste das Bundeskriminalamt, dass dem angefragten Anbieter die zur Auskunfterteilung erforderlichen Verkehrsdaten nicht mehr vorlagen, nicht mehr vorliegen konnten und auch nicht mehr vorliegen durften […]

Wer einen genaueren Einblick darin haben will, wie die kriminalstatistischen Daten entstanden sind, die die Stasi-2.0-Vorratsdatenspeicherung in der BRD angeblich so alternativlos machen, sollte die ganze Geschichte beim AK Vorrat weiterlesen. Knapp 13.000 Euro Steuergelder hat diese bewusste und planvolle Statistikfälschung der Polizei auch noch verpulvert.

Für die classe politique scheint inzwischen zu gelten: Wenn du falsche Daten brauchst, um deine p’litischen Beglückungsideen zu begründen, dann ist die Polizei dein Freund und Helfer.

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