Wer wissen will, was das neueste Urteil der Hamburger Dunkelkammer für die Internet-Nutzung in der BRD bedeutet, der sollte sich einmal diese einfache Anleitung anschauen, wie man mit geringem technischen Aufwand und fast ohne besondere Kenntnisse einen persönlich bekannten Internet-Nutzer wegen Besitzes von kinderpornografischem Material in das Gefängnis bringen kann.
Ganz großes Kino mal wieder beim OLG Hamburg! Mit solchen Richtern wird jedes Unrecht möglich.
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