99downloads.de und onlinedownloaden.de…

sind die beiden Websites, die Heise Online in seinem Artikel nicht nennt. Es gab darüber hinaus noch einige Sites von geringerer Bedeutung. Es gab davon so viele, dass ich jeden Überblick darüber verloren habe. Die Masche war die gleiche wie bei der Content4U GmbH und ihren diversen Schergen und Komplizen, und ausnahmsweise gibt es mal erfreuliche Kunde aus dem p’litisch gewünschten „rechtsfreien Raum“ Abzockistan im deutschen Internet:

Mit Abofallen im Internet soll eine Bande fast 70.000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten – sieben Männer und eine Frau – wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. […]

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen sogenannte Downloadportale im Internet betrieben zu haben. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden — doch die Bande soll mehrere hunderttausend Menschen auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote gelenkt haben. „Hierzu nutzten sie ausgefeilte Techniken [sic! BRD-Staatsanwälte reden über SEO-Spam, geschaltete Werbung und eigens erstellte, temporäre Landeseiten… m(], um die Geschädigten […] auf von ihnen zuvor präparierte Webseiten zu leiten“, erklärte Möllers.

Auf den Anmeldeseiten mussten die Nutzer ihre persönlichen Daten eingeben. Hier gab es laut Anklage keinerlei Hinweise darauf, dass der spätere Download etwas kostet. Nach der Registrierung wurde dann eine Bestätigungs-E-Mail über einen zwölfmonatigen Abo-Vertrag verschickt […]

Wenn die Nutzer nicht zahlten, schickten die Beschuldigten Mahnschreiben. „Um die Zahlungsquote zu erhöhen, beauftragten die Beschuldigten einen Hamburger Rechtsanwalt, der die unberechtigten Forderungen dann mit anwaltlichen Zahlungsaufforderungen eintrieb.

Den vielen Lesern, die wegen des Content4U-Betruges hier im Wutblog gelandet sind, wird die gesamte beschriebene Vorgehensweise sehr bekannt vorkommen. Von daher sollte, wenn eine Anzeige gegen die Content4U GmbH einmal mehr zur Einstellung des Verfahrens führt, ruhig einmal der Staatsanwalt, der den Brief mit dieser Entscheidung verfasst hat, schriftlich oder telefonisch darauf gestubst werden, was seine Kollegen in Hamburg bei einer völlig vergleichbaren Masche ermittelt haben und zu welcher Einschätzung sie gekommen sind: Keine Begatelle mit Kleingeldbeträgen, sondern gewerbsmäßiger Betrug mit mindestens 70.000 um ihr Geld geprellten Opfern.

Übrigens: Was Heise Online in seinem kurzen Artikel auch verschweigt, ist die Tatsache, dass die dort benannten Betrüger trotz laufender Ermittlung über viele Monate hinweg mit ihrem Betrug weitergemacht haben — offenbar, weil sie nach allen bisherigen Erfahrungen glaubten, sich fest darauf verlassen zu können, dass Ermittlungen keine Folgen haben. Das ist der Zustand, der beendet werden muss!

Danke dafür, Staatsanwaltschaft Hamburg!

Da dieser Zustand aber wohl noch sehr lange anhalten wird — er ist nämlich p’litisch gewünscht — gilt für alle, die die Abzocker-Nervensägerei nicht ihrem Leben hinzufügen wollen, eine wichtige Grundregel: Niemals irgendwo im Internet einen echten Namen und eine echte Anschrift angeben, sondern immer falsche Daten verwenden. Das gilt besonders — aber nicht nur — bei Angaben im Zusammenhang mit Downloads freier und kostenloser Software. Wer sich — trotz des ganzen Irrsinnes namens Web 2.0 — eine Grundhaltung der größtmöglichen Sparsamkeit in der Preisgabe von Daten angewöhnt hat¹, kann nicht mehr so leicht zum Opfer der Abzocker werden.

Und schwerig möchten es die Abzocker sich eben nicht machen. Sonst könnten sie ja auch arbeiten und müssten sich ihren verfeinerten Lebensstil nicht mit Betrug finanzieren…

¹Manchmal lässt sich die Preisgabe von Daten nicht vermeiden. Wenn man bei einem Versandanbieter etwas bestellt, wird natürlich eine Lieferanschrift benötigt. Aber niemand braucht objektiv das Geschlecht, den Geburtstag, den echten Namen, den Wohnort, den Geburtsort oder die Anschrift dafür, einen Download zu ermöglichen oder um die Teilnahme an einem Kommunikationsdienst zu gewähren. Google Plus und Facebook gehen nicht nur bei ihren erzwungenen Identifizierungen mit schlechtem Beispiel voran, sondern schaffen auch ein Umfeld unvorsichtiger und objektiv unnötiger Datenpreisgabe, in dem das Verbrechen gleich mitgedeiht.

2 Kommentare

  1. […] Amtsgericht Frankfurt (AZ 32 C 1742/10-48 und AZ: 29 C 2583/10) getroffen worden; darüber hinaus ermittelt zurzeit die Staatsanwaltschaft Hamburg in einer derartigen Sache wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Eine solche Äußerung […]

  2. Hallo, liebe Leidensgenossen
    Ich habe angeblich im Sept.’09 einen Zugang bei online-downloaden freigeschaltet. Den Dienst habe ich nie benutzt und an eine Freischaltung kann ich mich nicht erinnern. Jedenfalls erhielt ich in der Folgezeit etliche „Letzte Mahnungen“, dann eine Zahlungsaufforderung von einem berliner Inkassobüro. Ich habe jeweils schriftlich widersprochen (mit Rückschein) und niemals gezahlt. Bis heute hat sich nichts mehr getan. Nur die Nerven behalten! wilger09


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