Du willst dein Recht? Geh sterben!

Vielen Eltern, die für ihre Kinder rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März Leistungen aus dem Bildungspaket beantragten, drohen die Jobcenter mit der kompletten Einstellung der Hartz IV-Leistungen. Insbesondere Eltern, die für ihre Kinder das gemeinsame Schulmittagessen oder die Fahrkarte zur Schule bezahlt haben, sehen sich nun damit konfrontiert, dass sie Nachweise erbringen müssen, von denen sie in den genannten Zeitraum überhaupt nichts wissen konnten, weil sie ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses waren. […]

„Haben Sie zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten. In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.“

Weiterlesen, mit welchen widerwärtigen Mitteln die Jobcenter in der BRD Menschen dazu bringen, auf ihre Rechte zu verzichten…

2 Kommentare

  1. die unsägliche vdL und ihre kreaturen in den jobcentern!!!!!
    wem da nicht faschismus einfällt und würgen im hals befällt, der will einfach nicht sehen, wie tief die vdL`s und schon in den braunen sumpf getrieben haben.


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